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Pressemitteilungen von Dr. Thomas Ulmer MdEP

Scharfe Kritik von Dr. Thomas Ulmer MdEP: Bodenschutzrichtlinie - der Wahnsinn geht weiter!

Maßlos enttäuscht zeigte sich der baden-württembergische Umweltexperte Dr. Thomas Ulmer von der Entscheidung des Europäischen Parlaments in erster Lesung, die eine deutliche Mehrheit für eine europäische Bodenschutzrichtlinie brachte. Ulmer: "Hiermit werden alle Länder bestraft und mit weiteren unnötigen bürokratischen und statistischen Aufgaben belegt, die ihren nationalen Bodenschutz in hervorragender Weise geregelt haben."

Die Bundesrepublik habe bereits ein lückenloses System für saubere Böden, das im Rahmen einer offenen Koordination, also ohne Gesetzgebung, als Muster für ein Europäisches Bodenschutzprojekt ausgereicht hätte.

Europa sei nicht dazu da, die Fehler der vergangenen Jahrhunderte, wo im Süden überwiegend für den Flottenbau abgeholzt wurde, jetzt nachträglich mit Milliardenbeträgen zu bezuschussen.

Bereits bei der jetzigen Diskussion kündigte der zuständige griechische Umweltkommissar Dimas an, dass das Programm mit Geld unterlegt werden müsse, so dass sich hier Ulmers Befürchtungen sofort bewahrheiteten.

Nach wie vor sieht Ulmer keinen Mehrwert in einer europäischen Richtlinie, da Boden nicht innerhalb Europas grenzüberschreitend transportiert werde und alle weiteren Belange der Verschmutzung und Belastung durch eine endlose Kette an Richtlinien bereits festgelegt seien.

Ulmer: "Wir brauchen keine umfangreiche Regelung zum Transport von Blumenerde oder Torf, die auf der Rückseite der Medaille für die Mitgliedsstaaten hunderte Millionen Euro für Statistik und Berichtspflichten kostet. Die meisten Statistiken landen sowieso auf dem großen europäischen Datenfriedhof."
Genauso wenig sinnvoll sei es, beim Verkauf eines Grundstückes pauschal einen Bodenzustandsbericht zu fordern. Ein Bodenzustandsbericht könne bei der Tiefe der Untersuchungen, die vorgeschlagen werden, enorme Summen kosten. Eine solche Maßnahme käme in Einzelfällen einer Enteignung gleich.

Ulmer wird in Sachen Bodenschutz das Feld nicht kampflos räumen. Für den Bundesparteitag der CDU In Hannover wurde von ihm ein entsprechender Antrag eingebracht, der die Bundesregierung unter Kanzlerin Merkel auffordert, beim Europäischen Gerichtshof Klage einzureichen, da diese Richtlinie eindeutig das Subsidiaritätsprinzip verletze und somit rechtswidrig sei.

"Die Delegierten werden erkennen, dass hier Europa eindeutig über das Ziel hinausschießt", so Ulmer.

Klageabweisung privater Kliniken kein Kurswechsel - EU-Kommission sieht keinen Handlungsauftrag zur Neufassung von Vorschriften

Auf Anfrage des Europaabgeordneten Dr. Thomas Ulmer hat die EU-Kommission klargestellt, dass sich aus dem Urteil gegen den Bundesverband privater Kliniken und der Asklepios Kliniken GmbH kein Handlungsauftrag ergibt. Dr. Ulmer: "Die Kommission stellt eindeutig klar, dass ihre Entscheidung vom 28. November 2005 nach wie vor gilt", so Ulmer.

Daran bestimmt die EU, dass Beihilfen zur Daseinsvorsorge, also letztlich auch zum Betrieb eines öffentlichen Krankenhauses, nach wie vor zulässig sind.

Dass die Kommission gefordert sei, die geltenden Vorschriften neu zu fassen sei "eine Behauptung", so die Wettbewerbskommissarin Neeli Kroes in ihrem Schreiben.

Die wesentlichen Voraussetzungen zum Erhalt der entsprechenden Beihilfen seien ein detaillierter öffentlicher Auftrag und eine angemessene Höhe der Ausgleichszahlung.

Der Europaabgeordnete Dr. Ulmer begrüßte diese Klarstellung und erläuterte: "Das heißt im Klartext, dass wir uns um den Fortbestand der Neckar-Odenwald-Kliniken keine Sorgen machen brauchen", so Ulmer.

Von EU - Seite sei jedenfalls vorerst kein Druck zu erwarten. Trotzdem wolle er im intensiven Dialog mit den Verantwortlichen bleiben, um so die künftige Entwicklung positiv zu beinflussen.

Es sei auf jeden Fall klar, dass sämtliche Beihilfen zweckgebunden sind. Das heißt, dass man auf wirtschaftliche Anstrengungen auch weiterhin nicht verzichten könne. Ulmer: "Eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Leitung der Kliniken bleibt notwendig. Dann kann sich die Bevölkerung allerdings auch darauf verlassen, dass an beiden Standorten Mosbach und Buchen eine hervorragende medizinische Grund - und Regelversorgung, einschließlich des notärztlichen Dienstes zur Verfügung steht."

Deutscher Meisterbrief wird Fachhochschulabschluss gleichgestellt

Ein Gütesiegel für deutsche Meister - dies hat der EU-Regelungsausschuss für die Anerkennung von Berufsqualifikationen beschlossen. Zuvor waren Handwerksmeister nur auf der zweitniedrigsten von fünf Niveaustufen eingeordnet. Auch der baden-württembergische Europaabgeordnete Dr. Thomas Ulmer begrüßte es, dass sich die EU-Mitgliedstaaten mit großer Mehrheit für eine Höherstufung in dem EU-System der Berufsanerkennung ausgesprochen haben. Damit erkennt nun auch das europäische Gemeinschaftsrecht ausdrücklich die hohe Qualifikation aller deutschen Handwerksmeister an.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, betonte: "Es ist gelungen, dass die qualitativ hochwertige Ausbildung der deutschen Handwerksmeister europaweit anerkannt wird."

Diese Entscheidung wird nun auch dem Europaparlament zugeleitet. Die Mehrheit der deutschen Abgeordneten, so auch Dr. Ulmer, geht allerdings davon aus, dass das gesamte Parlament keine Einwände gegen die Aufwertung der Meister erheben wird, zumal das Parlament selbst eine solche Anerkennung gefordert hatte.

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln neu geregelt

In diesen Tagen hat das Europaparlament in Straßburg über die neue EU-Politik für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln abgestimmt. Hierbei geht es um die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie um deren nachhaltigen Einsatz.

Bestimmte Stoffe sollen verboten, besonders gefährdete Personengruppen besser geschützt und Sprühverbotszonen geschaffen werden, so zum Beispiel in Wohngebieten, Parks und auf Spielplätzen.

In sogenannten "nationalen Aktionsplänen" sollen Zielvorgaben, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken erarbeitet werden. Diese Pläne sollen jeweils in den Nationalstaaten unter Beteiligung von Landwirten, Umweltschutzverbänden sowie Organisationen der herstellenden Wirtschaftszweige erarbeitet werden.

Bei den Abstimmungen im Parlament betonte Christa Klaß, CDU, Berichterstatterin für die Richtlinie zum "nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln", dass Mittel, die schädigend wirken, gar nicht zugelassen werden dürften, auch nicht zu 50 Prozent. Wenn Pflanzenschutzmittel jedoch eine strenge Zulassung bestanden haben, dann gebe es keinen greifbaren Ansatz einer prozentualen, pauschalen Mengenreduktion.

"Beim Pflanzenschutzmittel ist es wie bei vielem im Leben: Die Dosis macht das Gift", so Klaß.

Des Weiteren forderten die Abgeordneten im Europäischen Parlament, müssten die nationalen Aktionspläne Maßnahmen enthalten, um den Einsatz besonders besorgniserregender Stoffe sowie von Pestiziden, die als sehr giftig eingestuft werden, bis zum Jahresende 2013 um mindestens 50 Prozent zu verringern. Im Gegensatz zum ursprünglichen Vorschlag sprach sich das Plenum somit dagegen aus, den grundsätzlichen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln innerhalb von fünf Jahren um 25 Prozent und innerhalb von 10 Jahren um 50 Prozent zu verringern.

Auch der Umweltexperte der CDU im Europaparlament, Dr. Thomas Ulmer, begrüßte die Änderung, dass auf lange Sicht Pflanzenschutzmittel nicht pauschal verboten werden, sondern je nach Stoff differenziert werden müsste.

Dennoch plädierte das Parlament dafür, landwirtschaftliche Verfahren mit niedrigem Pestizideinsatz einschließlich des integrierten Pflanzenschutzes mit Vorrang für nicht chemische Verfahren des Pflanzenschutzes, der Schädlingsbekämpfung und des Pflanzenanbaus zu fördern.

Ein weiterer Aspekt der neuen Richtlinie betrifft das Sprühen aus der Luft: Hier unterstützten die Abgeordneten den Vorstoß, das Sprühen einzuschränken oder in bestimmten Fällen ganz zu verbieten. Allerdings sei das Sprühen aus der Luft manchmal, je nach Lage und Kulturen, unverzichtbar. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln müsse dabei in allen Gebieten, die von besonders schutzbedürftigen Personengruppen genutzt werden, verboten oder auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden.
Dies gelte insbesondere für Wohngebiete, Spielplätze, Kindergärten, Parks oder nahe Krankenhäusern.

Schließlich wurde im Parlament auch über die Einrichtung von Pufferzonen in der Nähe von Wasserläufen und Trinkwasserschutzgebieten diskutiert. Hier betonte Dr. Ulmer: "Die Sicherheit des Trinkwassers muss in jedem Fall sichergestellt werden. Allerdings ist es unsinnig zu glauben, man könnte an jedem kleinsten Wasserlauf eine Schutzzone einrichten. Gerade für Landwirte in den Alpen wäre eine solche Regelung nicht umsetzbar."

Auch Christa Klaß betonte in diesem Zusammenhang: "Willkürlich festgelegte pauschale Pufferzonen zu Wasserkörpern sind nicht zielführend." So sprach sich auch das Parlament gegen die Festschreibung einer Pufferzone von mindestens zehn Metern aus. "Solche Schutzzonen müssten der geographischen Situation, der Bodenbeschaffenheit und der zu behandelnden Pflanzen entsprechen", ergänzte abschließend Dr. Ulmer.

Türkei: Trotz Fortschritten noch immer enormer Handlungsbedarf

Im Rahmen der in diesen Tagen verabschiedeten Resolution haben die Europaabgeordneten die Fortschritte und Reformanstrengungen der Türkei anerkannt. Allerdings gebe es noch in vielen Bereichen Handlungsbedarf. Die Gewährleistung von Meinungs- und Pressefreiheit zum Beispiel müsse absolute Priorität haben.

Das Europäische Parlament begrüßte die Wahl des neuen Präsidenten Gül als ein "Zeichen der Stärke der türkischen Demokratie". Insbesondere die Verpflichtung der neuen Regierung zur Beschleunigung des Reformprozesses in den nächsten Monaten und Jahren werteten die Abgeordneten positiv. Auch die Absicht der türkischen Regierung, eine neue zivile Verfassung zu verabschieden, durch die die grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten geschützt werden, wurde begrüßt.

Dr. Ulmer zeigte sich jedoch besorgt über die wiederholte Einmischung der türkischen Streitkräfte in die Politik. Es seien weitere Anstrengungen notwendig, um eine effektive und vollständige zivile Kontrolle über das Militär zu erreichen.
Auch bei der Zypern-Frage sieht der baden-württembergische Europaabgeordnete Ulmer noch schwerwiegende Probleme: So seien bei der Suche nach einer umfassenden Lösung der Zypern-Frage leider noch keine wesentlichen Fortschritte zu verzeichnen. Beide Parteien müssten eine konstruktive Haltung zugunsten einer umfassenden Lösung innerhalb des UN-Rahmens auf der Grundlage der Prinzipien, auf die die EU sich stützt, einnehmen.

Schließlich gab es auch im Aussöhnungsprozess mit den Armeniern keinerlei Fortschritte, bemängelt Ulmer. So fordern die Abgeordneten die Türkei auf, eine ehrliche und offene Diskussion über die Ereignisse in der Vergangenheit zu führen. Ein Änderungsantrag, der von der Türkei forderte, den Völkermord an den Armeniern offiziell einzugestehen, fand im Plenum keine Mehrheit.

Abschließend betonte Ulmer: "Bevor wir wirklich ernst gemeinte, ergebnisoffene Verhandlungen weiterführen, müssen diese Fragen geklärt werden. In der Türkei Hoffnungen auf einen schnellen Beitritt zur EU zu schüren, wäre in dieser Situation unfair und völlig unangebracht."

Öl, Erdgas, Kohle und Kernenergie bleiben unentbehrlich

Die Versorgungssicherheit muss langfristig sichergestellt werden: Bis 2030 wird die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern voraussichtlich auf 65 Prozent steigen. Aus diesem Grund ist auch die Kernenergie für die Gewährleistung der ständigen Energieversorgung mittelfristig in Europa unverzichtbar, insbesondere auch, um die hochgesteckten Ziele zur Bekämpfung des Klimawandels zu erreichen.

Mehrere europäische Länder, darunter auch Finnland, Frankreich, Bulgarien und Polen, bauen oder planen neue Kernkraftwerke. Daher ist es sowohl aus industriestrategischer Sicht als auch im Interesse der Förderung der weltweit strengsten Sicherheitsgrundsätze von entscheidender Bedeutung für europäische Unternehmen, an deren Bau beteiligt zu sein.

Auch in Zukunft werden die Mitgliedsstaaten der EU selbst über deren Umgang mit Kernenergie entscheiden. Dennoch haben die langfristigen Beschlüsse auch unmittelbare Folgen für die Klimaschutzziele.

Auch der Umweltexperte der CDU, Dr. Thomas Ulmer, betonte: "Die Kernenergie ist die derzeit größte kohlenstoffarme Energiequelle und liefert insofern einen potentiellen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels. Die Treibhausgasemissionen im Energiesektor können nur dann erfolgreich verringert werden, wenn zunehmend kohlenstoffarme Technologien wie Kernenergietechnologien, hier insbesondere die Kernfusion, Technologien für saubere Kohlennutzung und Technologien für erneuerbare Energieträger eingesetzt werden."

Der "große Gewinner" des Reformvertrags: Das Europäische Parlament

Auf ihrem informellen Treffen in Lissabon hielten die Staats- und Regierungschefs am Kompromiss für den Reformvertrag der EU fest. Dieser soll am 13. Dezember besiegelt werden und 2009 in Kraft treten. Der neue Vertrag schafft unter anderem einen EU-Präsidenten, der zweieinhalb Jahre amtiert und einen Vizepräsidenten der Kommission, der gleichzeitig EU-Außenbeauftragter wird und genau wie der Kommissionspräsident vom Parlament gewählt wird.

Darüber hinaus wurde eine Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Rat sowie in fast allen Politikbereichen eine Gleichberechtigung des Europäischen Parlaments als Mitgesetzgeber festgeschrieben.

"Das Europäische Parlament ist der große Gewinner", so Parlamentspräsident Hans-Gert Pöttering. "Das Ergebnis ist sehr positiv für die demokratische und parlamentarische Entwicklung." Im Vergleich zur ersten Direktwahl des Parlaments 1979, als für das Parlament noch keinerlei Gesetzgebungsrechte vorgesehen waren, konnte man nun einen großen Erfolg verbuchen: Künftig können die Parlamentarier in Straßburg bei nahezu allen europäischen Gesetzen gleichberechtigt mit den Regierungen entscheiden.

Insbesondere für den Bereich Innen- und Rechtspolitik kann das Parlament einen großen Gewinn verbuchen: Asyl- und Wanderungspolitik, die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität, aber auch die zivil- und strafrechtliche Zusammenarbeit sind Felder, auf denen sich künftig ein Großteil der EU-Gesetzgebung abspielen wird. Seit 1979 kämpfte das Europäische Parlament stets um mehr Einfluss in Europa. Erst mit den Verträgen von Maastricht 1991 und Amsterdam 1997 wurde der Grundsatz von zwei gleichberechtigten Gesetzgerbern - nämlich die Regierungen im Ministerrat sowie die Abgeordneten im Parlament - in Ansätzen verwirklicht. Insbesondere aber die Innen- und Rechtspolitik blieben hiervon bis heute ausgeschlossen.

Auch der Europaabgeordnete Dr. Thomas Ulmer begrüßte die längst überfällige Einigung im Reformprozess der EU: "Durch diesen Kompromiss wird ganz Europa gestärkt: Die EU wird nicht nur handlungsfähiger und effektiver, auch das Parlament als wichtigste Vertretung aller EU-Bürger wurde damit entschieden gestärkt. Europa wird in Zukunft viel näher am Bürger sein."

Neben den erweiterten Gesetzgebungskompetenzen wurde das Parlament auch in den Haushaltsrechten gestärkt. So können die Abgeordneten ab 2009 über den gesamten Etat entscheiden. Zudem wird die lange geforderte Kontrolle der Exekutive durch das Parlament entschieden verbessert, so dass Personalentscheidungen nicht länger auf einem Kuhhandel der Staaten beruhen, so die Parlamentarier. "Dieser Kompromiss bringt mehr Demokratie, mehr Effizienz und mehr Transparenz für Europa", bekräftigte Dr. Ulmer.

Der Grundlagenvertrag im Überblick

Ein neuer Chef:
Ein auf zweieinhalb Jahre gewählter Präsident gibt der EU Gesicht und Stimme.

Abgeordnete:
Das Europaparlament wird von 785 auf 750 Sitze verkleinert, gleichzeitig werden die Rechte des Parlaments entscheidend aufgewertet.

Außenpolitik:
Der Außenbeauftragte wird "Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik". Zusätzlich übernimmt er die Aufgaben des Außenkommissars und wird Vizepräsident der Kommission.

Kommission:
Ab 2014 werden nur noch zwei Drittel der Mitgliedstaaten rotierend vertreten sein.

Veto-Möglichkeiten:
Mehrheitsentscheidungen werden die Regel. Bei Steuerfragen und in der Außenpolitik bleibt es allerdings beim Einstimmigkeitsprinzip.

Ministerrat:
Ab 2014 ist für einen Beschluss die Zustimmung von 55 Prozent der Mitgliedsstaaten nötig, die mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung vertreten müssen.

Grundrechtecharta:
Die EU-Grundrechtecharta wird rechtsverbindlich. Für Großbritannien und Polen gelten jedoch Ausnahmen.

Europa soll rauchfrei werden - Dr. Thomas Ulmer MdEP begrüßt Entscheidung des Straßburger Plenums

Jährlich sterben in der EU mindestens 650.000 Menschen an den Folgen des Rauchens, darunter allein 80.000 an Passivrauchen. Das Europäische Parlament fordet daher "innerhalb von zwei Jahren ein uneingeschränktes Rauchverbot in sämtlichen geschlossenen Arbeitsstätten, einschliesslich der Gastronomie" einzuführen. "Es ist erwiesen, dass ein deutlich erhöhtes Risiko (ca. 50%) für Lungenkrebs generell oder am Arbeitsplatz besteht", so der Europaabgeordnete und Mediziner Dr. Thomas Ulmer am Rande des Straßburger Plenums.

Allein in Deutschland sterben täglich 350 Menschen an den Folgen des Tabakgenusses. "Es ist deshalb nötig, seriöse und strikte Regeln auszuarbeiten. Aus diesem Grund fordern wir die EU-Kommission auf, bis 2011 einen Vorschlag für die Regelung des Nichtraucherschutzes zu erarbeiten", so Ulmer.

Gleichzeitig müsse die Kommission ein EU-weites Verbot des Tabakkonsums in Anwesenheit von Minderjährigen in privaten Verkehsmitteln beziehungsweise ein EU-weites Verkaufsverbot von Tabakerzeugnissen an Jugendliche unter 18 Jahren prüfen.

Zigarettenautomaten dürften, so die Entscheidung des Plenums, auch nur dann aufgestellt werden, wenn sie für Minderjährige unzugänglich gemacht werden.

Zudem müssten Präventivmaßnahmen, ein Verbot der Internetwerbung für Tabakprodukte und Antirauch-Kampagnen für Heranwachsende gefördert werden.

Auf öffentlichen Spielplätzen sollen die Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Jahren das Rauchen verbieten.

"Jeder Mitgliedsstaat ist aufgefordert, dem Kauf von Tabakerzeugnissen nicht länger durch Beibehaltung niedriger Steuersätze Vorschub zu leisten", erläutert Ulmer die geplanten Massmahmen.

Zudem soll bis 2008 die Änderung der "Tabakprodukterichtlinie" vorgenommen werden und damit ein Verbot aller bereits bekannten Zusatzstoffe, die krebserzeugend, erbgutverändernd und die Nachkommenschaft schädigend sind, vorgenommen werden.

"Die Bekämpfung des Tabakkonsums muss von allen Mitgliedsstaaten als wichtigste Priorität in die gesundheits- und entwicklungspolitische Arbeit einbezogen werden", so Ulmer abschließend.

Europaparlament ist seiner Gesamtverantwortung bei den CO2-Reduktionszielen nicht gerecht geworden - Dr. Thomas Ulmer kritisiert die Entscheidung seiner Kollegen

Nach Auffassung des Europaabgeordneten Dr. Thomas Ulmer ist das Europäische Parlament (EP) mit dem Ausgang der Plenarabstimmungen über die zukünftigen CO2-Grenzwerte für PKWs weit hinter dem Optimum sinnvoller umweltpolitischer Ziele in Verbindung mit Beschäftigungssicherung und Verbraucherschutz zurückgeblieben.

"Unsere Anträge, dass Umweltschutzmaßnahmen nicht zu einer Verlagerung von wirtschaftlicher Wertschöpfung oder zu unverhältnismäßigen Mehrkosten für die Verbraucher führen dürfen, fanden keine Mehrheit im Straßburger Plenum", kritisierte der CDU-Abgeordnete nach der Abstimmung. Ulmer betonte, dass an der grundsätzlichen Sinnhaftigkeit der Verringerung von CO2-Emmissionen kein Zweifel bestehe. Hierbei müsse jedoch nicht nur der ökologische Aspekt berücksichtigt werden, sondern auch die wirtschaftlichen Faktoren, die technische Machbarkeit sowie die Zusatzkosten für die Autokäufer.

Als völlig widersinnig bezeichnete Ulmer die Entscheidung des Plenums gegen eine am CO2-Ausstoss orientierte Karftfahrzeugssteuer für ältere Fahrzeuge. Positiv sei lediglich, dass der Antrag, mindestens 10 Gramm CO2-Einsparung durch andere Faktoren als die Motorentechnologie zu erreichen, angenommen wurde.

Die gewichtbasierte, segmentspezifische Grundlage für die CO2-Emmissionen wurde dagegen vom Europäischen Parlament abgelehnt, was gerade für die europäischen und besonders für die deutschen Autohersteller als Weltmarktführer im oberen Segment besonders wichtig gewesen wäre.

Die Innovationskraft, die vor allem mit dem oberen Segment verbunden ist, drohe damit langfristig geschwächt zu werden, erläuterte Ulmer das Ergebnis weiter.

Es bleibe jedoch offen, ob beim jetzt angestrebten Grenzwert von 125 Gramm CO2 pro Kilometer bis 2015 der integrierte Ansatz bestätigt wurde (Fahrzeug 135 Gramm pro Kilometer, mindestens weitere 10 Gramm durch zusätzliche Maßnahmen wie etwa Biokraftstoff und Leichtlaufreifen) oder ob die zusätzlichen Maßnahmen zu einer Senkung auf unter 125 Gramm pro Kilometer führen sollen. Hier müsse noch erheblich nachgebessert werden.

Insgesamt habe das EP einen unaugewogenen Beschluss gefasst, der die Aspekte des Umweltschutzes eindeutig über die der Beschäftigung, des Verbraucherschutzes und der Innovationsfähigkeit stellt.

"Damit hat das Europäische Parlament einen Rückschritt bei der Erreichung der Lissabon-Ziele gemacht", fasste der baden-württembergische Europaabgeordnete Dr. Thomas Ulmer zusammen.

Dr. Thomas Ulmer MdEP im Interview mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.: "Kein europäischer Mehrwert durch Bodenschutzrichtlinie"

Das Europäische Parlament steht kurz davor, eine Richtlinie zum Bodenschutz zu verabschieden. Der Umweltausschuss des Parlaments hat bereits einen entsprechenden Bericht verabschiedet. Mitte November soll das Plenum darüber befinden.

Viele Kritiker werfen der EU vor, einen Bereich regulieren zu wollen, für den in zahlreichen Ländern bereits gute Gesetze bestehen. Thomas Ulmer (CDU), Umweltpolitiker im EU-Parlament, haut in eben diese Kerbe. Er wirft den südeuropäischen Ländern vor, auf Gemeinschaftskosten ihre Umweltsünden beheben zu wollen, statt national durchzugreifen. Im Brüsseler Gespräch des ZDH und des Deutschen Industrie und Handelkammertages (DIHK) fragen wir nach.

Brauchen wir ein europäisches Bodenschutzgesetz?

Ulmer: Klare Antwort: Nein. Nehmen Sie Deutschland als Beispiel – bis ins kleinste Detail sind hier alle Fragen des Bodenschutzes national geregelt. Hier ist kein europäischer Mehrwert zu erwarten. So ist das in einigen anderen Ländern auch. Ich sehe zudem keinerlei europäische Zuständigkeit gegeben, da Boden innerhalb Europas nicht transportiert wird. In Bezug auf toxikologische Belastungen sind in der Pestizid-Richtlinie und in der Grundwasserrichtlinie bereits heute alle Fragen ausreichend geregelt. Durch REACH kommen weitere Verschärfungen hinzu, sodass eine zusätzliche Regelung nicht notwendig ist.

Wenn wir nun eine gemeinsame europäische Richtlinie zum Bodenschutzgesetz festlegen, dann kommen auf die Mitgliedstaaten Berichts- und Statistikkosten in dreistelliger Millionenhöhe zu. Und die schon bestehenden europäischen Datenfriedhöfe werden dadurch nur erweitert. Außerdem öffnet die Richtlinie eine Tür für eine Vergesellschaftung der Risiken in Südeuropa. In Gesprächen mit Kollegen dringt das bereits durch: Wir sollen mit Gemeinschaftsgeldern gegen die Bodenerosion im Süden vorgehen, die auf Fehlern der nationalen Forts- und Holzwirtschaft beruhen.

Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll einen Bodenzustandsbericht pauschal beim Verkauf bestimmter Standorte zu verlangen?

Ulmer: Ich halte es für nicht sinnvoll beim Verkauf eines Grundstückes pauschal einen Bodenzustandsbericht zu fordern. Glücklicherweise konnte dieser Paragraph aus dem Bericht des Umweltausschusses gekippt werden. Ich hoffe, das Plenum wird in diesem Punkt dem Ausschuss folgen. Ein Bodenzustandsbericht kann bei der Tiefe der Untersuchungen, die vorgeschlagen werden, enorme Summen kosten. Eine solche Maßnahme käme in Einzelfällen einer Enteignung gleich.

Fraglos sind europaweit vergleichbare Umweltstandards wünschenswert. Wie könnte man dieses Ziel auf Dauer erreichen?

Ulmer: Das Ziel gemeinsamer Umweltstandards wird in vielen Richtlinien bereits heute erreicht. Die Richtlinien sind vor allem im Rahmen eines offenen Binnenmarktes für Waren, Güter und Lebensmittel dringend erforderlich. Eine große Lücke wurde mit REACH geschlossen. Hier wird sich aber auf Dauer zeigen müssen, ob die Vorteile den bürokratischen Aufwand jemals übersteigen. Weitere Lücken können im Bereich Abwasser, Abfallbeseitigung, Pflanzenschutz geschlossen werden. Hier bestehen umfangreiche teils hochkomplexe Richtlinien. Europa liegt mit seinem Umweltstandard an der Spitze der Bewegung. Eine weitere Bürokratisierung des Lebens und Witschaftens in Europa halte ich für problematisch. Europa darf nicht in den Ruf kommen, seine Bürger eher zu behindern als zu fördern.

(C) Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

© Dr. Thomas Ulmer 2025