Pressemitteilungen von Dr. Thomas Ulmer MdEP
CO2-Grenzen für Pkw - EP-Umweltausschuss verwirft Kompromiss
- Details
- Kategorie: Presse 2008
- Erstellt am Donnerstag, 25. September 2008 23:00
Die künftigen EU-Grenzwerte für CO2-Emissionen bei Neufahrzeugen bleiben umstritten. Im Umweltausschuss des Europaparlaments fand sich heute keine Mehrheit für das zuvor von Berichterstatter Guido Sacconi vorgelegte Kompromisspaket. Danach sollte es für den Kohlendioxidausstoß von Neuwagen eine zeitlich gestaffelte Einführung bis 2015 geben.
Dennoch geht der Berichterstatter des Industrieausschusses, Dr. Werner Langen (CDU), davon aus, dass das Kompromisspaket die Grundlage für die Plenarabstimmung bildet. Kritik übt Langen an der übereilten Beschlussfassung im Parlament.
"Der sehr kurzfristig und nur in einer Sprache vorgelegte Kompromiss ist von einzelnen Abgeordneten der SPE- und der EVP-ED-Fraktion sowie den Liberalen im Umweltausschuss abgelehnt worden. Das zeigt, dass Versuche, auf Basis einer Abstimmung im Ausschuss eine Einigung mit dem Rat noch in erster Lesung durchzupeitschen, bei komplexen Dossiers zum Scheitern verurteilt sind", sagte der CDU-Europaabgeordnete.
Langen hält eine Plenarabstimmung in erster Lesung unabdingbar, bevor Verhandlungen mit dem Rat aufgenommen werden. "Bei einem so wichtigen Vorhaben mit industriepolitischer Bedeutung brauchen wir die Legitimation durch alle demokratisch gewählten Volksvertreter. Der Umweltausschuss spiegelt das Gesamtplenum nicht wider."
Der Umweltausschuss sprach sich heute für die Einführung des künftigen Zielwerts von 120 Gramm pro Kilometer für alle Neuwagen bereits ab dem Jahr 2012 aus. "Das ist nicht zu machen und wäre der Ruin für große Teile der Automobilproduktion in der EU. An der zeitlich gestaffelten Einführung, wie vom Industrieausschuss vorgesehen, führt kein Weg vorbei. Das lässt die Hersteller marktreife Fahrzeuge mit ausgereifter und damit international konkurrenzfähiger Technologie entwickeln. Europa muss die Führungsrolle bei Automobilen behalten. Immerhin ist heute eine durchaus vernünftige Regelung für Ökoinnovationen mehrheitsfähig gewesen", so Langen.
Ulmer schlägt Alarm wegen Gefahren am Himmel: Umwege, unnötige CO2-Emissionen und mangelnde Sicherheit
- Details
- Kategorie: Presse 2008
- Erstellt am Mittwoch, 24. September 2008 23:00
"Ein einheitlicher europäischer Luftraum ist längst überfällig", so die Einschätzung von Dr. Thomas Ulmer MdEP, der in einer Art Weckruf die EU und ihre Mitgliedsstaaten zum Handeln auffordert.
Speziell die europäischen Nationalstaaten sind bereits seit vier Jahren verpflichtet, so genannte "Funktionale Luftraumblöcke" (FABs) zu schaffen. Geschehen ist bisher so gut wie nichts.
Dr. Ulmer wird deutlich: "Ständig wird die EU als langsam und bürokratisch kritisiert. Dabei sind es wieder einmal die Mitgliedsstaaten, die durch Schlamperei die Sicherheit der Flugpassagiere riskieren."
Betrachtet man die Einzelheiten der europäischen Flugsicherung, so ergibt sich tatsächlich ein erschreckend anachronistisches Bild, das dringend nach Veränderung ruft.
Der europäische Luftraum besteht gegenwärtig aus einem Flickenteppich von 27 nationalen Flugsicherern und über 60 Luftraumkontrollzentren. Die Betriebsgrößen der Flugsicherer sind ineffizient, die Abstimmungen untereinander aufwändig und kostspielig. Selten können Airlines im grenzüberschreitenden EU-Luftverkehr optimale Routen fliegen.
Große und unglücklich angeordnete militärische Sperrgebiete tragen ein Übriges zur Konfusion am Himmel bei.
Dr. Thomas Ulmer benennt die Vorteile eines europäischen Luftraums: "Viele Sicherheitssysteme sind untereinander nicht kompatibel.
Dies birgt unnötige Risiken und macht die Koordination ineffizient. Dieses Problem wäre mit einem Schlag gelöst. Außerdem verkürzen sich die Reisezeiten pro Strecke um durchschnittlich 14 Minuten. Dies führt zu einer CO2 Reduzierung von ca. 12 Prozent im Durchschnitt, da große Fluggesellschaften täglich bis zu 500.000 Liter Kerosin einsparen könnten."
Ulmer sieht Wettbewerbsnachteile für EU-Airlines: Vorläufig keine Einbeziehung in das Emissionshandelsystem
- Details
- Kategorie: Presse 2008
- Erstellt am Mittwoch, 24. September 2008 23:00
In der Debatte um die Einbeziehung des Luftverkehrs in das Europäische Emissionshandelssystem hat Dr. Thomas Ulmer MdEP eine differenzierte Meinung. Unter Hinweis auf die erst im Juli 2008 beschlossene separate Betrachtung des Luftverkehrs bis 2012 meint er: "Die Airlines brauchen Bestandsschutz, wir können nicht im Juli etwas beschließen und dann im Oktober wieder revidieren".
Dr. Ulmer weist deutlich darauf hin, dass selbst die Lösung ab 2012 noch klare Nachteile für die europäischen Fluggesellschaften mit sich bringt. Beispielsweise nennt er Urteile des Europäischen Gerichtshofes, der gerade in jüngster Zeit eine Reihe von Richtlinien auf den Wirkungsbereich der EU beschränkt hat. Somit wird die Einbeziehung nicht-europäischer Airlines schwierig.
"Es ist noch vollkommen ungeklärt, wie man Fluggesellschaften aus Nicht-EU-Ländern zu einer CO2 Abgabe verpflichten kann.", so Dr. Thomas Ulmer.
Als wahrscheinliche Entwicklung sieht Ulmer die Verlagerung der Flugrouten: "Reisende zwischen Asien und Amerika dürften vermehrt Flugrouten über die Golfstaaten nutzen", so der Mosbacher.
Neben dem dadurch ausbleibenden Umsatz für die Drehkreuze Frankfurt und München bliebe somit auch der Umweltschutz auf der Strecke. Die Abfertigungsstationen im Nahen Osten seien längst nicht auf dem Standard der hochmodernen Terminals in Frankfurt und München. Außerdem sind die Strecken ca. 3000 Flugkilometer weiter. Dies bedeutet eine zusätzliche Klimabelastung von 24 Prozent.
"Bei aller positiven Begeisterung für den Klimaschutz sollten wir darauf achten, dass der Schuss nicht nach hinten losgeht", ermahnt Dr. Ulmer all diejenigen, welche die Klimadebatte derzeit allzu unreflektiert und blauäugig führen.
Ulmer: "Gefährliches Spiel bei den Vorprüfungen zum EU- Mittelabfluss" - Bagatellgrenze bei der Landwirtschaftlichen Cross-Compliance gefordert
- Details
- Kategorie: Presse 2008
- Erstellt am Mittwoch, 24. September 2008 23:00
Aufmerksam geworden durch sehr kleinliche Kontrollen im Bereich der Cross-Compliance bei der Landwirtschaft warf der EU- Abgeordnete Dr.Thomas Ulmer einen intensiven Blick auf die Praxis der EU-Haushaltskontrollen.
Zunächst stellte er erfreut fest, dass die Brüsseler Beamten sowohl eine Vorab-Prüfung (ex-ante-Prüfung), als auch eine Kontrolle der Mittelverwendung (ex-post-Prüfung) durchführen. Die Begeisterung ließ allerdings schlagartig nach, als er feststellte, dass bei der landwirtschaftlichen "Cross Compliance" Beträge ab 100.- Euro geprüft werden.
Ulmer dazu: "Eine einzelne Prüfung kostet das X-fache. Wir brauchen dringend eine Bagatellgrenze für die Landwirtschaft von mindestens 1000.- Euro."
In einem Schreiben an den Abgeordneten erläutert die Kommission, dass bei ex-post-Prüfungen keine Bagatellgrenzen bestünden.
Ulmer merkt dazu an: "Bei den Prüfungen vor dem Mittelabfluss besteht dagegen eine Bagatellgrenze von 25.000 Euro. Dies bedeutet im Klartext, dass bis zu 25.000 Euro ausbezahlt werden, ohne dass der Empfänger genauer unter die Lupe genommen wird."
Ein gefährliches Spiel ist dies insbesondere bei der Finanzierung von so genannten Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs). Dr. Ulmer: "Diese Organisationen sind finanziell nicht immer stabil. Sie laufen oftmals Gefahr, Insolvenz anmelden zu müssen. Dies muss man unbedingt vorher prüfen. Die Bagatellgrenze von 25.000 Euro ist dabei viel zu hoch." Ausdrücklich unterstellte Ulmer insolventen NGO’s keine betrügerische Absicht.
Dennoch sei angemerkt, dass es nicht das erste Mal wäre, wenn ein Verband nur zum Zweck gegründet würde, bei der EU die Hand aufzuhalten. Ein genauer Blick könnte jedenfalls nicht schaden, so der Europaabgeordnete abschließend.
Europäisches Parlament stimmt über Telekommunikationspaket ab - Förderung neuer Technologien und verbesserter Verbraucherrechte
- Details
- Kategorie: Presse 2008
- Erstellt am Mittwoch, 24. September 2008 23:00
In dieser Woche hat das Europäische Parlament in erster Lesung über die Reform des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation abgestimmt. Das so genannte Telekompaket, das mehrere legislative Vorschläge beinhaltet, soll in erster Linie die Rechte der Konsumenten und den Datenschutz verbessern sowie die Frequenzvergabe modernisieren. Um die europaweit einheitliche Anwendung des neuen Rechtsrahmens zu garantieren, soll ein neues Gremium der Europäischen Regulierungsbehörden für Telekommunikation (BERT) geschaffen werden.
"Die Schaffung eines Binnenmarkts für die Telekommunikation hat meiner Ansicht nach höchste Priorität", kommentiert der nordbadische Europaabgeordnete Dr. Thomas Ulmer. "Immerhin ein Viertel des Gesamtwachstums in Europa geht auf den Informations-, Kommunikations- und Technologiesektor zurück. Wir leben im Zeitalter eines rasanten technischen Fortschritts, grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen und einer weltweit wachsenden Nachfrage der Verbraucher nach elektronischen Kommunikationsdiensten, die nicht an einen geografischen Standpunkt angebunden sind. Daher ist ein echter Telekommunikationsbinnenmarkt ein bedeutender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union. Ohne wettbewerbsfähige und effiziente Telekommunikationsinfrastruktur ist es kaum möglich, europaweite Dienste aufzubauen."
Seit die nationalen Telekommunikationsmärkte im Jahr 1998 vollständig für den freien Wettbewerb geöffnet wurden, haben die Bürger viele Vorteile wie beispielsweise eine größere Auswahl, niedrigere Preise, eine bessere Qualität und ein wachsendes Angebot an neuen Festnetz- und Mobilfunknetzen.
"Diese Fortschritte müssen wir uns immer wieder vor Augen halten", betont der Europaabgeordnete Dr. Thomas Ulmer, auch wenn sie für uns heute fast selbstverständlich sind."
Eine Überwachung des Internets, wie von Datenschützern befürchtet wurde, ist vom Europäischen Parlament ausdrücklich abgelehnt worden. Demnach können die Mitgliedsstaaten den Anbietern von Diensten keine allgemeinen Verpflichtungen auferlegen, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen. Außerdem haben sich die Abgeordneten dafür ausgesprochen, dass die Nutzung des Internets nur durch eine richterliche Anordnung eingeschränkt werden darf. "Mit dieser Abstimmung konnten wir eine Balance zwischen der Stärkung der Verbraucherrechte und dem Schutz des Urheberrechts erreichen," kommentiert Andreas Schwab, stellvertretender EVP-ED Koordinator im Binnenmarktausschuss.
"Konkrete Vorteile erhält der Nutzer künftig beim Wechsel des Telefonvertrags. Wenn dieser seine Nummer behalten will, muss dies dann innerhalb eines Tages möglich sein und man muss nicht wie bisher bis zu einen Monat warten. Des Weiteren soll die Notrufnummer 112 als europäische Nummer zusätzlich zu den bereits bestehenden nationalen Nummern etabliert werden", erklärt Schwab.
Ulmer setzt Zeichen im Arbeitschutz: "Risiken bei Dichlormethan sind viel zu hoch"
- Details
- Kategorie: Presse 2008
- Erstellt am Dienstag, 09. September 2008 23:00
Konsequent bleibt Dr. Thomas Ulmer MdEP bei seiner Linie im Bereich des Arbeitsschutzes. Auch in der aktuellen Debatte um die Verringerung von ’Dichlormethan’ setzte er gemeinsam mit seinen Fraktionskollegen ein Zeichen und sorgte für die nachhaltige Verringerung dieses gefährlichen Stoffes in der Arbeitswelt.
"Wir können den arbeitenden Menschen das nicht länger zumuten. Das Wohlergehen ganzer Familien hängt davon ab", so Ulmer.
In der Tat sind hauptsächlich die Verwender von Farbabbeizern in Industrie und Gewerbe betroffen. Dort kam es in den letzten 18 Jahren sogar zu mehreren Todesfällen.
Gerade in Staaten mit einem weniger ausgeprägten Arbeitsschutz besteht ein erheblicher Druck auf die Mitarbeiter.
"Auf dem Markt sind bereits Alternativen zu DCM-haltigen Farbabbeizern erhältlich, die physikalisches/mechanisches, pyrolytisches/thermisches sowie chemisches Entfernen mithilfe anderer Chemikalien problemlos ermöglichen", so Ulmer, der zwischen den Zeilen die Industrie wegen ihres mangelnden freiwilligen Engagements kritisierte.
Letztlich sollen künftig für die in Industrieanlagen ausgeführten Tätigkeiten verbindliche Vorschriften eingeführt werden, zum Beispiel die Verwendung geeigneter Schutzhandschuhe, der Einbau lokaler Belüftungsanlagen oder die Bereitstellung von Atemschutzgeräten. Die gewerbliche Verwendung wird grundsätzlich untersagt.
DCM ist generell als krebserregend und toxisch eingestuft.
Ulmer beschreibt die Chemikalie als einen sehr flüchtigen Stoff mit narkotischer Wirkung, der das zentrale Nervensystem unmittelbar angreift und in größeren Mengen eine tödliche Gefahr darstellt.
Gesundheitspolitik gewinnt in Europa an Gewicht - Ulmer: "Wichtiger strategischer Ansatz verabschiedet"
- Details
- Kategorie: Presse 2008
- Erstellt am Dienstag, 09. September 2008 23:00
Ist es richtig, Gesundheitspolitik rein national zu betrachten? Macht es denn keinen Sinn, sich in Europa gegenseitig beim Schutz vor gefährlichen Krankheiten zu unterstützen? Wie schafft man eine Zusammenarbeit ohne die nationalen Zuständigkeiten für die finanzielle Ausstattung der Gesundheitssysteme zu unterlaufen? Solche und ähnliche Fragen sind der Hintergrund der in Brüssel verabschiedeten Gesundheitsstrategie.
Dr. Thomas Ulmer MdEP erklärt: "Wir haben eine ganzheitliche Strategie entwickelt, mit der wir Aktivität fördern wollen ohne in die Kompetenzen der Nationalstaaten einzugreifen."
Kernpunkt sei die Berücksichtigung des Gesundheitsgedankens in den verschiedenen europäischen Politikbereichen. Beispielsweise bei Gefahren durch neue Technologien, bei den Herausforderungen des demographischen Wandels oder auch bei den Bürgerrechten. Dabei stehen alle Maßnahmen im Vordergrund, welche von den Nationalstaaten nicht übernommen werden können und die gleichzeitig einen Mehrwert für alle Europäer versprechen.
So sind gemeinsame Forschungsprojekte ebenfalls in der neuen Strategie verankert wie die Aufklärung über Krankheiten und Behandlungsmöglichkeiten. Die zusätzlichen Ausgaben sieht man in Brüssel als wichtige Investitionen, um ausufernde Gesundheitskosten durch Vorbeugung und gezieltere Behandlung in den Griff zu bekommen.
"Wir brauchen einen Mentalitätswandel. Jeder muss sich für seine Gesundheit selbst ein Stück weit verantwortlich fühlen", so Dr. Thomas Ulmer, der als Gesundheitspolitischer Sprecher der deutschen CDU/CSU- Gruppe für eine fachgerechte Aufarbeitung des Themas sorgte.
Zulassungen von Arzneimitteln: Einheitliche Regelungen erzielt - Ulmer: Auch kleine und mittlere Unternehmen berücksichtigt
- Details
- Kategorie: Presse 2008
- Erstellt am Dienstag, 09. September 2008 23:00
Schwächen im gegenwärtigen System der Vorschriften für die Änderungen von Arzneimittelzulassungen veranlassten die Europäische Kommission zum Handeln. Diese legte dem Europäischen Parlament im März 2008 einen Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie vor.
Dr. Thomas Ulmer MdEP erläutert den Hintergrund des Vorschlags: "Bisher wurden in der Europäischen Gemeinschaft Arzneimittel während ihres gesamten Lebenszyklusses geregelt. Ändern sich im Laufe der Zeit das Herstellerverfahren, die Verpackung oder auch die Anschrift des Herstellers, so galten bisher entweder einzelstaatliche Vorschriften oder bereits bestehende Regeln der Gemeinschaft aus den Jahren 2003. Diese Änderungen müssen von den Inhabern der Arzneimittelzulassung den zuständigen Behörden gemeldet werden. Damit ist ein erheblicher Verwaltungsaufwand verbunden."
Ziel des Kommissionsvorschlages ist, dass für alle Arzneimittel bei Änderungen dieselben Kriterien für die Bewertung, Genehmigung und verwaltungstechnische Bearbeitung gelten und zwar unabhängig von dem Verfahren, nach dem sie zugelassen wurden.
Der Änderungsantrag von Dr. Thomas Ulmer MdEP wurde am 9. September 2008 im Ausschuss für Umwelt, Lebensmittelsicherheit und Volksgesundheit in einem
Kompromiss berücksichtigt und einstimmig angenommen.
"Ich bin mit diesem Ergebnis sehr zufrieden", freute sich Dr. Ulmer nach der Entscheidung. "Auch die kleinen und mittleren Pharmaunternehmen werden jetzt berücksichtigt und durch die Regelung nicht unnötig belastet."
Die deutsche Pharmaindustrie umfasst viele mittelständische und kleine Unternehmen. Diese haben überdurchschnittlich viele Produkte mit rein nationaler Zulassung und sind insoweit von den neuen Regeln am stärksten betroffen.
Der Vorschlag von Dr. Ulmer bietet eine klare Regelung. Mit der Festlegung eines Stichtags wird eine einheitliche Regelung und Anwendung in der Praxis ermöglicht. "Außerdem ist die Stichtagsregelung für Zulassungsinhaber und Behörden wesentlich einfacher zu handhaben," bestätigt Ulmer und zeigt sich sichtlich zufrieden mit dem erzielten Ergebnis.
Georgien: Europaparlament übt scharfe Kritik an Russland
- Details
- Kategorie: Presse 2008
- Erstellt am Donnerstag, 04. September 2008 23:00
Im Anschluss an den EU-Sondergipfel, der in diesen Tagen in Brüssel stattfand, hat auch das Europäische Parlament im Rahmen der Plenartagung in Brüssel über die Lage in Georgien debattiert. Der Großteil der Abgeordneten verurteilte die unverhältnismäßige Reaktion Russlands und forderte eine Stärkung der EU-Nachbarschaftspolitik. Nötig sei auch, die Abhängigkeit der EU von Energielieferungen aus Russland zu minimieren.
In einer in diesen Tagen angenommenen Entschließung fordert das Parlament Russland auf, Souveränität, territoriale Integrität und die Unverletzlichkeit der Grenzen Georgiens zu achten und seine Truppen sofort und vollständig abzuziehen. Die im August 2008 von Russland erklärte Anerkennung Südossetiens und Abchasiens sei ein Verstoß gegen internationales Recht.
Die für die Außenbeziehungen der EU zuständige Kommissarin Benita Ferrero-Waldner erklärte, Europa habe mit dem Sondergipfel der Staats- und Regierungschefs eine "klare Botschaft" ausgesandt. "Wir haben gezeigt, dass wir in der Lage sind, auf Krisen zu reagieren und unsere Reihen zu schließen", so Ferrero-Waldner.
Der französische Außenminister Bernard Kouchner informierte weiter die Europaabgeordneten über die im Rahmen des Gipfels einstimmig verabschiedete Erklärung der EU.
Der Text sei "hart in der Verurteilung", lasse aber die Tür offen. Man dürfe "nicht in den Kalten Krieg zurückfallen. Die Unabhängigkeit der beiden abtrünnigen Republiken dürfe von anderen Ländern nicht anerkannt werden und international anerkannte Grenzen dürften nicht gewaltsam verändert werden. Die EU sei bereit, sich im Rahmen der OSZE an "internationalen Kontrollmechanismen" zu beteiligen. Außerdem werde die EU eine internationale Konferenz zur politischen Verhandlung der Lage vorschlagen.
Das Europaparlament begrüßte in seiner Entschließung die Einberufung einer "Transkaukasischen Friedenskonferenz". Es gehe dabei um eine stärkere Internationalisierung von Mechanismen zur Beilegung von Konflikten im Bemühen um Lösungen für Georgien ebenso wie für die anderen ungelösten Konflikte im Südkaukasus.
Der Präsident des Europäischen Parlaments Hans-Gert Pöttering kritisierte besonders, dass Russland seinen Einmarsch mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker begründet. "Wenn wir dieses Vorgehen hinnehmen, schaffen wir damit einen gefährlichen Präzedenzfall", so Pöttering.
Auch Dr. Thomas Ulmer, Europaabgeordneter der CDU aus Nordbaden, betonte: "Die Lage ist absolut inakzeptabel und darf nicht toleriert werden. Wir müssen nun als europäische Gemeinschaft geschlossen handeln. Ein Auseinanderfallen wie in der Irak-Frage dürfen wir uns nicht noch einmal erlauben. Die international anerkannten Grenzen dürfen nicht verletzt werden. Russland hat mit seinem Einmarsch das Völkerrecht mit Füßen getreten. Der Europäische Rat und die Kommission müssen nun ihre Politik gegenüber Russland grundsätzlich überdenken, etwa hinsichtlich des Partnerschaftsabkommens. Gleichzeitig müssen wir aber auch darauf achten, dass wir nicht unüberlegt in eine Eskalationsschraube hineingeraten. Darüber hinaus ist es notwendig, langfristig unsere Energiepolitik neu auszurichten und die Abhängigkeit von Russland zu minimieren."
EU-Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs
- Details
- Kategorie: Presse 2008
- Erstellt am Donnerstag, 04. September 2008 23:00
Das Europäische Parlament fordert eine koordinierte Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs. Die Mitgliedsstaaten müssten die Bekämpfung des Steuerbetrugs "endlich ernst nehmen".
Dr. Thomas Ulmer, Europaabgeordneter der Region Nordbaden, kritisierte scharf, dass noch immer einige Mitgliedsstaaten jede wirksame EU-Strategie blockieren. Trotz vielfältiger Analysen, Forderungen und Beanstandungen wurde bisher keine wirksame Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs im Rat verabschiedet.
"Bedauerlich sei", so Ulmer, "dass die Mitgliedsstaaten mit immer neuen Vorbehalten und Verzögerungstaktiken eine Reform der Zinsbesteuerungsrichtlinie behindern."
Ungeachtet der Widerstände soll die EU-Kommission nun jedoch ihre Vorschläge baldmöglichst vorlegen. Bei der Reform der Zinsbesteuerungsrichtlinie müssten die verschiedenen Lücken und Schwachstellen beseitigt werden, welche die Aufdeckung von Steuerflucht und Steuerbetrug verhindern, so die Abgeordneten.
Das Europaparlament weist darauf hin, dass sich die direkten und indirekten Steuerausfälle infolge von Steuerbetrug Schätzungen zufolge auf insgesamt 200 bis 250 Milliarden Euro belaufen, was 2 bis 2,25 Prozent des BIP der Europäischen Union entspricht. 40 Milliarden Euro an Steuerausfällen seien auf Mehrwertsteuerbetrug zurückzuführen. Schätzungen zufolge seien 10 Prozent des Mehrwertsteueraufkommens, 8 Prozent der Gesamteinnahmen aus Verbrauchsteuersätzen für alkoholische Getränke im Jahr 1998 sowie 9 Prozent des Gesamtaufkommens aus Verbrauchsteuern für Tabakerzeugnisse betroffen.
Die Strategie der EU zur Bekämpfung von Steuerbetrug müsse darauf abzielen, das Problem der Steuerausfälle infolge von Steuerbetrug anzugehen, indem die Bereiche ermittelt werden, in denen sowohl die Rechtsvorschriften der EU als auch die Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten verbessert werden können. Dadurch könne die Eindämmung von Steuerbetrug wirksam vorangetrieben werden.
Auch würde dadurch den Steuerbehörden und den Steuerzahlern kein unnötiger Aufwand verursacht.
Als Alternative zum derzeitigen Mehrwertsteuer-System verweisen die Abgeordneten auf das Reverse-Charge-System, die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft. In einem Reverse-Charge-System habe der steuerpflichtige Kunde anstelle des Lieferanten für die Mehrwertsteuer aufzukommen. Der Ausschuss erkennt an, dass der Vorteil dieses Mechanismuses darin liegt, dass Gelegenheiten zum "Karussellbetrug" beseitigt werden, da der Steuerpflichtige, an den die Waren geliefert werden, auch die Mehrwertsteuer zu entrichten hat.
Die Abgeordneten bleiben "zwar weiter vorsichtig und kritisch", stellen jedoch fest, dass ein etwaiges Pilotprojekt den Mitgliedsstaaten dabei helfen könnte, die systemimmanenten Risiken eines Reverse-Charge-Mechanismus besser zu verstehen.
-
Presse 2009
- Beitragsanzahl:
- 105
-
Presse 2008
- Beitragsanzahl:
- 113
-
Presse 2007
- Beitragsanzahl:
- 113
-
Presse 2006
- Beitragsanzahl:
- 40
-
Presse 2005
- Beitragsanzahl:
- 28
-
Presse 2004
- Beitragsanzahl:
- 23
-
Presse 2010
- Beitragsanzahl:
- 94
-
Presse 2011
- Beitragsanzahl:
- 58
-
Presse 2012
- Beitragsanzahl:
- 37
-
Presse 2013
- Beitragsanzahl:
- 25
-
Presse 2014
- Beitragsanzahl:
- 15
