Pressemitteilungen von Dr. Thomas Ulmer MdEP
EG-Typengenehmigung für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge
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- Kategorie: Presse 2008
- Erstellt am Donnerstag, 04. September 2008 23:00
In diesen Tagen hat das Europaparlament in Brüssel eine Verordnung verabschiedet, mit der zum ersten Mal harmonisierte technische Vorschriften für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoffbetrieb erlassen werden sollen.
Anja Weisgerber, CSU-Europaabgeordnete und Berichterstatterin, hält die Einführung von EU-weiten Genehmigungskriterien für Wasserstofffahrzeuge für notwendig, um das Funktionieren des Binnenmarktes und gleichzeitig ein hohes Sicherheits- und Umweltschutzniveau zu gewährleisten.
Da wasserstoffbetriebene Fahrzeuge derzeit nicht in das EG-Typengenehmigungssystem einbezogen sind, können die Mitgliedsstaaten Einzelgenehmigungen erteilen. Bei dieser Genehmigungspraxis besteht jedoch die Gefahr, dass jeder Mitgliedsstaat seine eigenen Genehmigungsbedingungen aufstellt und der Binnenmarkt dadurch gestört wird.
Dies würde zu hohen Kosten für die Hersteller, zu Risiken für die Sicherheit und zugleich zu einem erheblichen Hemmnis für die Verbreitung der Wasserstofftechnik in der EU führen. Zudem sei der Vorschlag ein wichtiger Schritt hin zu alternativen Kraftstoffen im Verkehrsbereich.
Auch Dr. Thomas Ulmer, Experte im Umweltausschuss im Europäischen Parlament, begrüßt die neue Regelung. Wasserstoffantrieb gilt als sauberer Fahrzeugantrieb der Zukunft, auf dem Weg in eine schadstofflose Kreislaufwirtschaft, die auf der Wiederverwendung von Rohstoffen und erneuerbaren Energien beruht. Er emittiert weder kohlenstoffhaltige Schadstoffe noch Treibhausgase.
"Allerdings", so Ulmer, "ist Wasserstoff ein Energieträger und keine Energiequelle, so dass der klimapolitische Nutzen des Wasserstoffantriebs davon abhängt, aus welcher Quelle der Wasserstoff gewonnen wird." Folglich müsse auf die Nachhaltigkeit der Wasserstofferzeugung möglichst aus erneuerbaren Energien geachtet werden.
Die Kommission wird nun ermächtigt, Anforderungen und Prüfverfahren für Wasserstoff-Antriebssysteme, Wasserstoff führende Bauteile sowie für Systeme festzulegen, in denen neue Techniken der Speicherung und Nutzung von Wasserstoff zum Einsatz kommen. Auch für Motorräder soll diese Verordnung gelten.
Dr. Ulmer betonte jedoch auch, dass Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb nur dann auf dem Markt erfolgreich sein könnten, wenn eine ausreichende Tankstelleninfrastruktur in Europa vorhanden ist. In diesem Sinne verlangen die Abgeordneten von der EU-Kommission die Prüfung geeigneter Maßnahmen, um den Aufbau eines europaweiten Tankstellennetzes für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge zu unterstützen.
Schließlich sollen Wasserstoffgemische übergangsweise noch als Kraftstoff verwendet werden können, um die Einführung von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen in Ländern zu fördern, in denen eine gute Erdgasinfrastruktur besteht. Die Kommission soll Anforderungen für die Verwendung von Gemischen aus Wasserstoff und Erdgas/Biomethan entwickeln, insbesondere mit einem Mischungsverhältnis von Wasserstoff und Erdgas, das der technischen Realisierbarkeit und dem Nutzen für die Umwelt Rechnung trägt.
Plenarsitzung des Europaparlaments erneut nach Brüssel verlegt
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- Kategorie: Presse 2008
- Erstellt am Donnerstag, 04. September 2008 23:00
Nachdem bereits Mitte August ein Teil der Deckenverkleidung im Straßburger Europaparlament eingestürzt war, muss das Parlament auch seine Sitzung vom 22.-25. September 2008 in Brüssel abhalten.
Bei dem Deckeneinsturz – es handelt sich hier um rund 300 Quadratmeter der Deckenverkleidung des Plenarsaals – ist aufgrund der Sommerpause niemand zu Schaden gekommen. Die Abgeordneten weilten im August noch in ihrer Heimat und auch Besuchergruppen gab es an diesem Tag keine.
Rund 15 Tonnen Schutt waren auf die Sitze der Abgeordneten herabgestürzt, so dass man die Plenarsitzungen vorerst nach Brüssel verlegen musste.
Das Straßburger Parlamentsgebäude wurde erst 1999 bezogen. Eine Expertenkommission untersucht nun den Schaden und unterzieht den gesamten Komplex einer Sicherheitsuntersuchung. Hierbei wurden bereits weitere Baumängel festgestellt, so dass das Präsidium nun beschloss, auch die Sitzung Ende September 2008 nach Brüssel zu verlegen.
Zwar ist die Decke mittlerweile abgesichert, aber in der Umgebung des Sitzungssaals sowie an anderen Stellen des Gebäudes sind weitere Schäden aufgetaucht; die Sicherheit für die rund 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Parlament kann nicht gewährleistet werden.
Man zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass alle Schäden bis Oktober 2008 behoben sind und die Sitzungen dann wieder ganz regulär in Straßburg stattfinden werden.
Richtlinie zu Gesundheitsdienstleistungen wird diskutiert
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- Kategorie: Presse 2008
- Erstellt am Donnerstag, 04. September 2008 23:00
Nachdem die Europäische Kommission kurz vor der Sommerpause ihren endgültigen Entwurf zur Richtlinie über die "Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung" vorgelegt hat, beginnen nun in Brüssel allmählich die Diskussionen. Zum Hintergrund sei erwähnt, dass diese Richtlinie vom Parlament gefordert wurde, nachdem es im Jahre 2006 die Ansicht vertrat, die Dienstleistungen im Gesundheitsbereich von der allgemeinen Dienstleistungsrichtlinie auszunehmen. Dr. Thomas Ulmer MdEP dazu: "Dienstleistungen im Gesundheitsbereich sind besonders sensibel. Ich halte eine separate Richtlinie nach wie vor für richtig."
So betont auch der Kommissionsentwurf ausdrücklich, dass die Qualität und die Sicherheit der Gesundheitsversorgung ebenso im Vordergrund stehen muss wie die Gewährleistung von Entschädigungen für verursachte Schäden - auch über Grenzen hinweg.
Außerdem sollen die Mitgliedsstaaten weiterhin ihre Gesundheitssysteme eigenständig organisieren.
Das grundsätzliche Prinzip der Richtlinie ist so gestaltet, dass jeder Versicherte zwar seine Leistungen im Europäischen Ausland beziehen kann, letztlich aber nur das erstattet bekommt, was die Krankenkassen des Heimatlandes für Behandlungen im jeweiligen Land auch bezahlt hätten. Der Rest ist selbst zu bezahlen.
Diesen Grundsatz hält Dr. Ulmer für extrem wichtig: "Ohne diese Beschränkung würden die Kosten für die Krankenkassen nicht mehr kalkulierbar."
Klar und deutlich wendet sich Ulmer auch gegen jeden Versuch, finanzielle Nachlässe für Bürger aus ärmeren Mitgliedsstaaten zu gewähren: "Dies ginge massiv auf Kosten der deutschen Versicherten und kommt nicht in Frage. Lieber lehnen wir die komplette Richtlinie ab, als dass wir einen verdeckten Einstieg in ein Europäisches Kassensystem zulassen", so der Abgeordnete.
Weiterhin betonte Dr. Thomas Ulmer die Bedeutung des Parlaments bei der Kontrolle und die Arbeit der nationalen Behörden bei der Umsetzung des Projekts.
Launch of New LSHTM Report on Business Continuity Planning and Pandemic Influenza in Europe
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- Erstellt am Dienstag, 12. August 2008 23:00
This meeting comes at a time when pandemic preparedness is no longer a priority on the European Union agenda, and when Member States seem to be considering the threat as a non-imminent one. Moreover, European and international corporations lack guidance on which measures are necessary in order to face a pandemic, and on how to avoid its worst consequences which could potentially lead to a serious economic downturn. It is against this background that the London School of Hygiene and Tropical Medicine (LSHTM) has developed a new report addressing “Business Continuity Planning and Pandemic Influenza in Europe: An Analysis of Independent Sector and National Governments’ Guidance”.
The following pages aim to provide all interested parties with a summary of the discussions which took place at a breakfast meeting hosted by Dr. Thomas Ulmer MEP, where the findings of the LSHTM Report were discussed by a high-level panel which included the authors of the report and a variety of institutional and business representatives.
Dr. Thomas Ulmer MdEP weist auf Gefahren bei Trinkwasserspendern hin
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- Erstellt am Dienstag, 15. Juli 2008 23:00
Dr. Thomas Ulmer MdEP erweist sich einmal mehr als aktiver Verbraucherschützer bei der Europäischen Union. Unter Bezugnahme auf Studien, die belegen, dass das aus freistehenden Trinkwasserspendern entnommene Wasser häufig eine bedenklich hohe Bakterienkonzentration aufweist, hat der CDU-Europaabgeordnete in einer Anfrage an die Europäische Kommission die Vorschriften für solche Trinwasserspender prüfen lassen.
Das Ergebnis dürfte einigermaßen überraschen. "Die Kommission schiebt das Problem auf die Anwendung der bestehenden Vorschriften", erklärt Ulmer. Es bestünden bereits drei Richtlinien sowie eine Verordnung zum entsprechenden Sachverhalt.
Für Dr. Ulmer ist dies jedoch mehr eine Ausrede, denn eine Antwort: "Es ist nicht wichtig, wie viele Gesetzestexte wir haben, sondern was in diesen drinsteht", machte er das Problem klar.
Es gebe jedenfalls keine Grenzwerte für den Zeitpunkt der Entnahme von Trinkwasser aus den Behältern. "Alles, was wir haben, sind Werte, die beim Einfüllen eingehalten werden müssen und das ist nicht entscheidend", so Ulmer.
Es sei überdies unsinnig, hier auf nationale Regelungen zu veweisen, da die gleichen Trinkwasserbehälter in ganz Europa benutzt werden und innerhalb aller Mitgliedsstaaten vertrieben würden.
"Ein deutscher Urlauber muss sich darauf verlassen können, dass das
Trinkwasser in seinem spanischen Hotel in Ordnung ist", fordert Dr. Ulmer die Kommission zum Handeln auf. Dies sei durch eine einfache Änderung der bestehenden Richtlinien erreichbar und schaffe keine zusätzliche Bürokratie, aber ein wesentliches Plus an Verbraucherschutz.
Parlament spricht sich gegen Biosprit-Plan aus
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- Erstellt am Mittwoch, 09. Juli 2008 23:00
Seit einigen Wochen steht die Förderung des Anbaus von Raps, Mais und Zuckerrohr für Biodiesel und Bioethanol scharf in der Kritik, weil die Nahrungsmittelpreise durch die Konkurrenz um Ackerflächen zum Teil dramatisch steigen.
Insbesondere in den Entwicklungs- und Schwellenländern hat dieser Preisanstieg schon jetzt schwere Folgen.
Auch im Europäischen Parlament wächst nun der Widerstand gegen die geplante Erhöhung des Biokraftstoffanteils am Verbrauch.
Der Umweltausschuss hat sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, den Anteil bis 2020 faktisch nur auf höchstens 5 bis 6 Prozent zu erhöhen. Zum Ausgleich sollen in den EU-Mitgliedstaaten mehr mit Elektrizität und Wasserstoff angetriebene Autos eingesetzt werden.
Dr. Thomas Ulmer, CDU-Europaabgeordneter der Region Nordbaden und Mitglied im nichtständigen Ausschuss zur Bekämpfung des Klimawandels, betont jedoch: "Wir müssen die Dinge sauber trennen. Es hilft nicht, wenn wir täglich neue Ziele ausrufen, ohne genau zu wissen, inwiefern die Ereignisse überhaupt miteinander zusammenhängen. Daher muss nun genau geprüft werden, welche Maßnahmen langfristig sinnvoll sind."
Der Umweltausschuss spricht sich nun für einen Stufenplan aus: So soll der Biokraftstoffanteils 2015 zunächst auf 4 Prozent steigen. Ein Fünftel davon sollen mit Elektrizität oder Wasserstoff betriebene Autos erbringen. Die von diesen genutzten Energie soll wiederum aus erneuerbaren Quellen stammen. Bis 2020 soll dann der Anteil von Biokraftstoffen auf 8 bis 10 Prozent steigen. Den genauen Wert soll die EU 2015 festlegen.
2020 soll die EU 40 bis 50 Prozent ihres Ziels durch Elektro- und Wasserstoffautos erreichen können. Faktisch läge dann der Anteil von Biokraftstoffen am Verbrauch bei maximal 6 Prozent. Nach dem Umweltausschuss muss noch der für die EU-Regelung zu den Biokraftstoffen federführende Industrieausschuss des EU-Parlaments abstimmen.
Neue EU-Gesetzgebung zu Lebensmittelzusatzstoffen
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- Erstellt am Mittwoch, 09. Juli 2008 23:00
Das Europäische Parlament hat heute die neue EU-Gesetzgebung für die Genehmigung von Lebensmittelzusatzstoffen, Aromen und Enzymen verabschiedet.
Die neuen Regelungen sollen nicht nur dazu beitragen, dass Lebensmittel EU-weit leichter angeboten werden können, sondern auch den Schutz der menschlichen Gesundheit sowie den Schutz der Verbraucher auf hohem Niveau sichern. Wie von den Abgeordneten gefordert, werden Lebensmittel, die bestimmte Farbstoffe enthalten, besser gekennzeichnet.
Derzeit gibt es rund ein Dutzend EU-Regelungen zum Umgang mit Lebensmittelzusatzstoffen. Diese sollen nun durch vier neue Verordnungen vereinfacht, erneuert und mit den neuesten wissenschaftlichen Ergebnissen in Einklang gebracht werden. "Diese Zusammenfassung war schon längst überfällig", betont Dr. Thomas Ulmer, Europaabgeordneter für die Region Nordbaden, die Notwendigkeit der neuen Richtlinie.
Die erste Verordnung umfasst eine EU-weite "gemeinsame Zulassung" von Zusatzstoffen, Enzymen und Aromen. Die drei weiteren Verordnungen befassen sich detailliert mit jeder dieser drei Kategorien. Darin finden sich unter anderem Listen zulässiger Produkte sowie Bedingungen und Regelungen für deren Kennzeichnung. Die EU Kommission stellt Positivlisten zugelassener Produkte nach Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bereit.
Die neue "gemeinsame Zulassung" trägt zum freien Verkehr von Lebensmitteln innerhalb der Gemeinschaft bei. Die menschliche Gesundheit sowie der Verbraucherschutz stehen dabei im Vordergrund. Die Zulassung erfolgt auf Basis der wissenschaftlichen EFSA-Ergebnisse (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) und wird für alle Stoffe transparent und zentralisiert nach den Komitologie-Regeln durchgeführt werden.
Ein weiterer Bericht befasste sich mit Zusatzstoffen wie Süßungsmitteln, Farb- und Konservierungsstoffen, Antioxidationsmitteln, Emulgatoren, Geliermitteln und Verpackungsgasen. Auch Dr. Thomas Ulmer, Experte im Ausschuss für Verbraucherschutz im Europaparlament, befürwortet die neue Richtlinie: "Zusatzstoffe dürfen nur dann zugelassen werden, wenn sie sicher in der Anwendung sind, wenn es einen technologischen Bedarf für ihren Einsatz gibt, wenn ihr Einsatz den Verbraucher nicht in die Irre führt und ihm Vorteile bringt."
Weiter werden Zusatzstoffe in unverarbeiteten Lebensmitteln, sowie Süß- und Farbstoffe in Lebensmitteln für Babys und Kleinkinder verboten. Außerdem können die Mitgliedsstaaten den Einsatz einiger Zusatzstoffe in traditionellen Nahrungsmitteln, die in ihrem Hoheitsgebiet hergestellt werden, verbieten - Deutschland beispielsweise alle Zusatzstoffe in nach deutschem Reinheitsgebot gebrautem Bier.
Wie neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, können Gesundheitsrisiken für Kinder, die Azo-Farbstoffen ausgesetzt sind, bestehen. Dank den Abgeordneten müssen Lebensmittel, die Farbstoffe enthalten, künftig nicht nur die entsprechende E-Nummerierung tragen, sondern auch mit dem Hinweis "kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken" versehen sein. Es handelt sich dabei um die Farbstoffe E 110, E 104, E 122, E 129, E 102 und E 124.
Lebensmittelenzyme werden bereits seit 100 Jahren verwendet. Typische Anwendungsbereiche sind das Backen, die Käseherstellung oder das Brauereiwesen. In diesen Bereichen erfüllen die Enzyme nützliche Funktionen, indem sie die Konsistenz, das Erscheinungsbild und den Nährwert der Produkte verbessern. Derzeit sind Enzyme als Veredelungshilfen nicht von der EU-Gesetzgebung betroffen. Die Gesetzgebungen in den Mitgliedsstaaten unterscheiden sich jedoch erheblich. Mit der neuen Regelung kommt es zu einer EU-weit harmonisierten Evaluierung, Zulassung und Kontrolle von Enzymen in Lebensmitteln.
Enzyme sollen nur dann zugelassen werden, wenn sie sicher sind, es einen technologischen Bedarf gibt und sie den Verbraucher nicht in die Irre führen.
Emissionshandel im Luftverkehr ab 2012
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- Kategorie: Presse 2008
- Erstellt am Mittwoch, 09. Juli 2008 23:00
Alle Fluggesellschaften, die in Europa starten und landen, werden ab 2012 in den EU-Emissionshandel einbezogen. Dies hat das Europäische Parlament heute mit großer Mehrheit beschlossen. 85 Prozent der Emissionshandelszertifikate werden kostenlos verteilt, 15 Prozent versteigert. Das Ziel zur Reduktion der Emissionen ist berechnet auf Basis der Emissionen der Jahre 2004-2006: in der ersten Periode (2012) 3 Prozent, in der zweiten Periode (ab 2013) 5 Prozent.
Im Vorfeld konnten sich Vertreter von Parlament und Ministerrat auf einen Kompromiss zur "Richtlinie zur Einbeziehung des Luftverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem" verständigen, der in diesen Tagen mit großer Mehrheit vom Plenum bestätigt wurde (640 Ja-Stimmen, 30 Nein-Stimmen, 20 Enthaltungen).
Bislang wird das System zum Handel mit Emissionszertifikaten auf energieintensive Industriebranchen angewandt, etwa auf Kraftwerke, Chemiefirmen, Stahlwerke, Zement- und Papierfabriken. Mit der Einbeziehung des Luftverkehrs soll dessen Beitrag zum Klimawandel verringert werden.
Auch Dr. Thomas Ulmer, Mitglied im Ausschuss für Umwelt und im nichtständigen Ausschuss zur Bekämpfung des Klimawandels im Europaparlament, begrüßt die Neuregelung: "Es ist richtig und wichtig, auch den Luftverkehr in den Emissionshandel einzubeziehen. Allerdings müsste man noch einen Schritt weiter gehen und Flugstrecken unter 500 km gänzlich verbieten. Denn gerade bei Start und Landung werden die meisten Emissionen verursacht, egal wie lange ein Flugzeug in der Luft bleibt. Darüber hinaus sind Strecken unter 500 km in jeder Hinsicht unwirtschaftlich, sowohl zeitlich als auch finanziell. Bezieht man Anfahrt, Kontrollen, Abfertigung und Wartezeiten mit ein, ist man in der Regel schneller und günstiger am Ziel, wenn man bei Kurzstrecken PKW, Bus und Bahn nutzt."
Das Emissionshandelssystem basiert auf folgendem Prinzip: Die Unternehmen erhalten Zertifikate, die zum Ausstoß einer genau festgelegten Menge an Emissionen berechtigen. Werden die Ziele durch eigene Minderungsmaßnahmen erreicht, kann das Unternehmen nicht benötigte Zertifikate am Markt verkaufen. Alternativ muss es Zertifikate am Markt zukaufen, wenn eigene Minderungsmaßnahmen teurer würden.
Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Peter Liese (CDU), erklärte in der Debatte, die Emissionen des Luftverkehrs hätten sich in den letzten Jahren verdoppelt, deswegen sei die Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel "längst überfällig". Es sei ein "tragfähiger Kompromiss" erreicht worden. Der Emissionshandel im Luftverkehr werde von Beginn an besser funktionieren als bei Strom- und Gasanbietern. Unternehmen die schon heute in saubere Technik investiert haben, würden belohnt und nicht bestraft, erklärte Liese. Er machte deutlich, dass es um den Klimaschutz gehe und nicht darum, eine neue Steuer einzuführen.
"Revolutionär" sei, dass nicht nur innereuropäische Flüge und europäische Fluggesellschaften, sondern auch Interkontinentalflüge und nichteuropäische Fluggesellschaften, z.B. auch aus China und den USA, einbezogen werden, wenn sie in Europa starten und landen. "Dieser Beschluss ist ein großer Schritt auf dem Weg zum weltweiten Klimaschutz."
Die Auktionseinnahmen sollen zur Bekämpfung des Klimawandels, insbesondere für Forschung, für saubere Flugzeuge, zur Bekämpfung von Abholzung in der Dritten Welt, zur Finanzierung von Energieeffizienz und erneuerbarer Energien sowie zur Unterstützung von emissionsarmen Transportsystemen (u.a. Bus und Bahn), genutzt werden.
Der "Small Business Act" - KMU das Leben erleichtern
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- Kategorie: Presse 2008
- Erstellt am Mittwoch, 09. Juli 2008 23:00
Der sog. "Small Business Act" wurde im Juni von der Kommission vorgestellt. Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine übergeordnete politische Leitinitiative, mit der die Kommission der herausragenden sozioökonomischen Rolle der Kleineren und Mittleren Unternehmen (KMU) innerhalb des Europäischen Wirtschaftssystems entsprechend Rechnung tragen will.
Vom Kern der insgesamt zehn aufgestellten Grundsätze ist primär eine politische Signalwirkung hin zu einem europaweiten, gesamtgesellschaftlichen Einstellungswandel gegenüber der Bedeutung von KMU zu erwarten.
Leiten lässt sich die Generaldirektion Unternehmen und Industrie um den deutschen Kommissar Verheugen dabei von ihrer Erkenntnis über die enorme Bedeutung der Kleineren und Mittleren Unternehmen für das Wirtschaftssystem der EU, gerade auch für die örtliche Gemeinschaft unter Gesichtspunkten der Verbrauchernähe, aber auch unter Beschäftigungs- und Ausbildungsaspekten. Dem eklatant entgegen steht bisher, dass mit 23 Mio. Kleineren und Mittleren Unternehmen 99 Prozent aller europäischen Unternehmen von den gleichen Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren betroffen sind, wie die im Vergleich relativ geringe Zahl von lediglich 41.000 Großunternehmen.
Auch Dr. Thomas Ulmer begrüßt diese Initiative: "Gerade im ländlichen Raum haben die Kleineren und Mittleren Unternehmen eine enorme Bedeutung für die Bevölkerung. Diese wird viel zu häufig unterschätzt. Stattdessen werden kleine Unternehmen mit einer Flut an Bürokratie überschwemmt, für die Großunternehmen oft sogar spezielle Abteilungen einrichten. Der Bürokratieabbau und die gezielte Förderung der Kleineren und Mittleren Unternehmen muss daher schnellst möglich vorangetrieben werden."
Zur Überwindung der mit den Größenstrukturen in Verbindung stehenden Nachteile für Kleineren und Mittleren Unternehmen formuliert der "Small Business Act" (SMA) insgesamt zehn Grundsätze. Bessere Folgenabschätzung bei neuer und Vereinfachung von bestehender EU-Gesetzgebung mit KMU-Auswirkung durch sogenannte "KMU-Tests" und erweiterte Anhörungsrechte von KMU-Interessensvertretern gehören unter anderem dazu. Die Kommission verpflichtet sich in diesem Zusammenhang zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwandes um 25 Prozent bis 2012, fordert aber gleichzeitig die Mitgliedstaaten auf, das sogenannte "Draufsatteln" nationaler Ergänzungsregeln auf EU-Normen künftig zu vermeiden.
Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten auch ermahnt, ihre innerstaatlichen Verwaltungsabläufe "KMU-freundlicher" auszugestalten.
Während diese Grundsätze keine unmittelbare Bindungswirkung entfalten, dient der SBA der Kommission aber parallel auch als Medium zur Ankündigung von neuen Gesetzesvorhaben.
Weiterhin beabsichtigt die Kommission die einseitige Belastung von Kleineren und Mittleren Unternehmen gegenüber Großunternehmen abzumildern, in dem sie in Kürze einen Richtlinienvorschlag zur Erhebung von ermäßigten Mehrwertsteuersätzen für lokale personalintensive Dienstleitungen, die gerade auch durch KMU erbracht werden, verabschieden wird und darüber hinaus plant, die EU-Regelungen zur Mehrwertsteuer zu vereinfachen.
Grenzüberschreitende Gesundheitsdienste: EU-Kommission will Patientenrechte stärken
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- Kategorie: Presse 2008
- Erstellt am Mittwoch, 09. Juli 2008 23:00
Im Rahmen des sog. Sozialpaktes, den EU-Kommissar Vladimir Spidla Anfang Juni vorgelegt hat, wurde auch die "Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung" vorgestellt.
Mit dieser Gesetzesinitiative will die Kommission vor allem einen rechtssicheren Rahmen für Patient/innen und die beteiligten Akteure in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung schaffen.
Gesundheitsdienstleistungen werden in der EU schon lange nicht mehr nur im Herkunftsland der Patient/innen in Anspruch genommen. Kommunen bzw. kommunale Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser) auf der Anbieterseite sind von den Chancen und auch Risiken dieser dynamischen Entwicklung bereits jetzt betroffen.
Bislang ist es in erster Linie der Europäische Gerichtshof (EuGH), der immer wieder darüber zu urteilen hat, welche Rechte und Kostenerstattungen Patient/innen in Einzelfällen bei grenzüberschreitenden Behandlungen zustehen.
Der EuGH stellt in diesen Urteilen fest, dass Gesundheitsdienstleistungen dem Grunde nach als Dienstleistungen im Sinne des EG-Vertrags anzusehen seien, da sie gegen Entgelt erbracht werden. Dies schließt grundsätzlich die Dienstleistungsfreiheit in der gesamten EU mit ein und erzeugte damit Handlungsbedarf auf europäischer Ebene.
In der sog "EU-Dienstleistungsrichtlinie" sind allerdings die Gesundheitsdienstleistungen explizit ausgenommen worden. Zum Schließen dieser Lücke der Rechtssicherheit hat die EU-Kommission nunmehr den "sektoralen" Richtlinienvorschlag zur Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zur Beschlussfassung an das EU-Parlament und den Rat der Mitgliedstaaten unterbreitet.
Dr. Thomas Ulmer, Experte im Ausschuss für Gesundheit, begrüßt die neue Richtlinie: "Kern des Vorschlags ist die Verbriefung des Patientenrechts, Gesundheitsdienstleistungen im EU-Ausland in Anspruch zu nehmen und dabei grundsätzlich die Kosten der Behandlung in gleicher Höhe erstattet zu bekommen, wie dies im eigenen Land der Fall wäre. Dies ist für uns ein großer Fortschritt." Darüber hinaus sollen Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der Gesundheitsbehandlung für alle Patient/innen gewährleistet werden, unabhängig von deren EU-Herkunftsland. Schließlich sollen über eine verstärkte Zusammenarbeit der Anbieter im Gesundheitssektor Europäische Referenznetzwerke geschaffen werden.
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Presse 2009
- Beitragsanzahl:
- 105
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Presse 2008
- Beitragsanzahl:
- 113
-
Presse 2007
- Beitragsanzahl:
- 113
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Presse 2006
- Beitragsanzahl:
- 40
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Presse 2005
- Beitragsanzahl:
- 28
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Presse 2004
- Beitragsanzahl:
- 23
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Presse 2010
- Beitragsanzahl:
- 94
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Presse 2011
- Beitragsanzahl:
- 58
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Presse 2012
- Beitragsanzahl:
- 37
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Presse 2013
- Beitragsanzahl:
- 25
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Presse 2014
- Beitragsanzahl:
- 15
