Dr. Thomas Ulmer MdEP
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Pressemitteilungen 2008 von Dr. Thomas Ulmer MdEP

EU-Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs

Das Europäische Parlament fordert eine koordinierte Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs. Die Mitgliedsstaaten müssten die Bekämpfung des Steuerbetrugs "endlich ernst nehmen".

Dr. Thomas Ulmer, Europaabgeordneter der Region Nordbaden, kritisierte scharf, dass noch immer einige Mitgliedsstaaten jede wirksame EU-Strategie blockieren. Trotz vielfältiger Analysen, Forderungen und Beanstandungen wurde bisher keine wirksame Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs im Rat verabschiedet.

"Bedauerlich sei", so Ulmer, "dass die Mitgliedsstaaten mit immer neuen Vorbehalten und Verzögerungstaktiken eine Reform der Zinsbesteuerungsrichtlinie behindern."

Ungeachtet der Widerstände soll die EU-Kommission nun jedoch ihre Vorschläge baldmöglichst vorlegen. Bei der Reform der Zinsbesteuerungsrichtlinie müssten die verschiedenen Lücken und Schwachstellen beseitigt werden, welche die Aufdeckung von Steuerflucht und Steuerbetrug verhindern, so die Abgeordneten.

Das Europaparlament weist darauf hin, dass sich die direkten und indirekten Steuerausfälle infolge von Steuerbetrug Schätzungen zufolge auf insgesamt 200 bis 250 Milliarden Euro belaufen, was 2 bis 2,25 Prozent des BIP der Europäischen Union entspricht. 40 Milliarden Euro an Steuerausfällen seien auf Mehrwertsteuerbetrug zurückzuführen. Schätzungen zufolge seien 10 Prozent des Mehrwertsteueraufkommens, 8 Prozent der Gesamteinnahmen aus Verbrauchsteuersätzen für alkoholische Getränke im Jahr 1998 sowie 9 Prozent des Gesamtaufkommens aus Verbrauchsteuern für Tabakerzeugnisse betroffen.

Die Strategie der EU zur Bekämpfung von Steuerbetrug müsse darauf abzielen, das Problem der Steuerausfälle infolge von Steuerbetrug anzugehen, indem die Bereiche ermittelt werden, in denen sowohl die Rechtsvorschriften der EU als auch die Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten verbessert werden können. Dadurch könne die Eindämmung von Steuerbetrug wirksam vorangetrieben werden.

Auch würde dadurch den Steuerbehörden und den Steuerzahlern kein unnötiger Aufwand verursacht.

Als Alternative zum derzeitigen Mehrwertsteuer-System verweisen die Abgeordneten auf das Reverse-Charge-System, die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft. In einem Reverse-Charge-System habe der steuerpflichtige Kunde anstelle des Lieferanten für die Mehrwertsteuer aufzukommen. Der Ausschuss erkennt an, dass der Vorteil dieses Mechanismuses darin liegt, dass Gelegenheiten zum "Karussellbetrug" beseitigt werden, da der Steuerpflichtige, an den die Waren geliefert werden, auch die Mehrwertsteuer zu entrichten hat.

Die Abgeordneten bleiben "zwar weiter vorsichtig und kritisch", stellen jedoch fest, dass ein etwaiges Pilotprojekt den Mitgliedsstaaten dabei helfen könnte, die systemimmanenten Risiken eines Reverse-Charge-Mechanismus besser zu verstehen.

© Dr. Thomas Ulmer 2025