Dr. Thomas Ulmer MdEP
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Pressemitteilungen 2008 von Dr. Thomas Ulmer MdEP

Grenzüberschreitende Gesundheitsdienste: EU-Kommission will Patientenrechte stärken

Im Rahmen des sog. Sozialpaktes, den EU-Kommissar Vladimir Spidla Anfang Juni vorgelegt hat, wurde auch die "Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung" vorgestellt.

Mit dieser Gesetzesinitiative will die Kommission vor allem einen rechtssicheren Rahmen für Patient/innen und die beteiligten Akteure in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung schaffen.

Gesundheitsdienstleistungen werden in der EU schon lange nicht mehr nur im Herkunftsland der Patient/innen in Anspruch genommen. Kommunen bzw. kommunale Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser) auf der Anbieterseite sind von den Chancen und auch Risiken dieser dynamischen Entwicklung bereits jetzt betroffen.
Bislang ist es in erster Linie der Europäische Gerichtshof (EuGH), der immer wieder darüber zu urteilen hat, welche Rechte und Kostenerstattungen Patient/innen in Einzelfällen bei grenzüberschreitenden Behandlungen zustehen.

Der EuGH stellt in diesen Urteilen fest, dass Gesundheitsdienstleistungen dem Grunde nach als Dienstleistungen im Sinne des EG-Vertrags anzusehen seien, da sie gegen Entgelt erbracht werden. Dies schließt grundsätzlich die Dienstleistungsfreiheit in der gesamten EU mit ein und erzeugte damit Handlungsbedarf auf europäischer Ebene.

In der sog "EU-Dienstleistungsrichtlinie" sind allerdings die Gesundheitsdienstleistungen explizit ausgenommen worden. Zum Schließen dieser Lücke der Rechtssicherheit hat die EU-Kommission nunmehr den "sektoralen" Richtlinienvorschlag zur Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zur Beschlussfassung an das EU-Parlament und den Rat der Mitgliedstaaten unterbreitet.

Dr. Thomas Ulmer, Experte im Ausschuss für Gesundheit, begrüßt die neue Richtlinie: "Kern des Vorschlags ist die Verbriefung des Patientenrechts, Gesundheitsdienstleistungen im EU-Ausland in Anspruch zu nehmen und dabei grundsätzlich die Kosten der Behandlung in gleicher Höhe erstattet zu bekommen, wie dies im eigenen Land der Fall wäre. Dies ist für uns ein großer Fortschritt." Darüber hinaus sollen Qualitäts- und Sicherheitsstandards in der Gesundheitsbehandlung für alle Patient/innen gewährleistet werden, unabhängig von deren EU-Herkunftsland. Schließlich sollen über eine verstärkte Zusammenarbeit der Anbieter im Gesundheitssektor Europäische Referenznetzwerke geschaffen werden.

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