Dr. Thomas Ulmer MdEP
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Pressemitteilungen 2008 von Dr. Thomas Ulmer MdEP

Richtlinie zu Gesundheitsdienstleistungen wird diskutiert

Nachdem die Europäische Kommission kurz vor der Sommerpause ihren endgültigen Entwurf zur Richtlinie über die "Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung" vorgelegt hat, beginnen nun in Brüssel allmählich die Diskussionen. Zum Hintergrund sei erwähnt, dass diese Richtlinie vom Parlament gefordert wurde, nachdem es im Jahre 2006 die Ansicht vertrat, die Dienstleistungen im Gesundheitsbereich von der allgemeinen Dienstleistungsrichtlinie auszunehmen. Dr. Thomas Ulmer MdEP dazu: "Dienstleistungen im Gesundheitsbereich sind besonders sensibel. Ich halte eine separate Richtlinie nach wie vor für richtig."

So betont auch der Kommissionsentwurf ausdrücklich, dass die Qualität und die Sicherheit der Gesundheitsversorgung ebenso im Vordergrund stehen muss wie die Gewährleistung von Entschädigungen für verursachte Schäden - auch über Grenzen hinweg.

Außerdem sollen die Mitgliedsstaaten weiterhin ihre Gesundheitssysteme eigenständig organisieren.
Das grundsätzliche Prinzip der Richtlinie ist so gestaltet, dass jeder Versicherte zwar seine Leistungen im Europäischen Ausland beziehen kann, letztlich aber nur das erstattet bekommt, was die Krankenkassen des Heimatlandes für Behandlungen im jeweiligen Land auch bezahlt hätten. Der Rest ist selbst zu bezahlen.

Diesen Grundsatz hält Dr. Ulmer für extrem wichtig: "Ohne diese Beschränkung würden die Kosten für die Krankenkassen nicht mehr kalkulierbar."

Klar und deutlich wendet sich Ulmer auch gegen jeden Versuch, finanzielle Nachlässe für Bürger aus ärmeren Mitgliedsstaaten zu gewähren: "Dies ginge massiv auf Kosten der deutschen Versicherten und kommt nicht in Frage. Lieber lehnen wir die komplette Richtlinie ab, als dass wir einen verdeckten Einstieg in ein Europäisches Kassensystem zulassen", so der Abgeordnete.

Weiterhin betonte Dr. Thomas Ulmer die Bedeutung des Parlaments bei der Kontrolle und die Arbeit der nationalen Behörden bei der Umsetzung des Projekts.

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