Dr. Thomas Ulmer MdEP
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Pressemitteilungen 2008 von Dr. Thomas Ulmer MdEP

Neue EU-Gesetzgebung zu Lebensmittelzusatzstoffen

Das Europäische Parlament hat heute die neue EU-Gesetzgebung für die Genehmigung von Lebensmittelzusatzstoffen, Aromen und Enzymen verabschiedet.

Die neuen Regelungen sollen nicht nur dazu beitragen, dass Lebensmittel EU-weit leichter angeboten werden können, sondern auch den Schutz der menschlichen Gesundheit sowie den Schutz der Verbraucher auf hohem Niveau sichern. Wie von den Abgeordneten gefordert, werden Lebensmittel, die bestimmte Farbstoffe enthalten, besser gekennzeichnet.

Derzeit gibt es rund ein Dutzend EU-Regelungen zum Umgang mit Lebensmittelzusatzstoffen. Diese sollen nun durch vier neue Verordnungen vereinfacht, erneuert und mit den neuesten wissenschaftlichen Ergebnissen in Einklang gebracht werden. "Diese Zusammenfassung war schon längst überfällig", betont Dr. Thomas Ulmer, Europaabgeordneter für die Region Nordbaden, die Notwendigkeit der neuen Richtlinie.

Die erste Verordnung umfasst eine EU-weite "gemeinsame Zulassung" von Zusatzstoffen, Enzymen und Aromen. Die drei weiteren Verordnungen befassen sich detailliert mit jeder dieser drei Kategorien. Darin finden sich unter anderem Listen zulässiger Produkte sowie Bedingungen und Regelungen für deren Kennzeichnung. Die EU Kommission stellt Positivlisten zugelassener Produkte nach Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bereit.

Die neue "gemeinsame Zulassung" trägt zum freien Verkehr von Lebensmitteln innerhalb der Gemeinschaft bei. Die menschliche Gesundheit sowie der Verbraucherschutz stehen dabei im Vordergrund. Die Zulassung erfolgt auf Basis der wissenschaftlichen EFSA-Ergebnisse (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) und wird für alle Stoffe transparent und zentralisiert nach den Komitologie-Regeln durchgeführt werden.

Ein weiterer Bericht befasste sich mit Zusatzstoffen wie Süßungsmitteln, Farb- und Konservierungsstoffen, Antioxidationsmitteln, Emulgatoren, Geliermitteln und Verpackungsgasen. Auch Dr. Thomas Ulmer, Experte im Ausschuss für Verbraucherschutz im Europaparlament, befürwortet die neue Richtlinie: "Zusatzstoffe dürfen nur dann zugelassen werden, wenn sie sicher in der Anwendung sind, wenn es einen technologischen Bedarf für ihren Einsatz gibt, wenn ihr Einsatz den Verbraucher nicht in die Irre führt und ihm Vorteile bringt."

Weiter werden Zusatzstoffe in unverarbeiteten Lebensmitteln, sowie Süß- und Farbstoffe in Lebensmitteln für Babys und Kleinkinder verboten. Außerdem können die Mitgliedsstaaten den Einsatz einiger Zusatzstoffe in traditionellen Nahrungsmitteln, die in ihrem Hoheitsgebiet hergestellt werden, verbieten - Deutschland beispielsweise alle Zusatzstoffe in nach deutschem Reinheitsgebot gebrautem Bier.

Wie neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, können Gesundheitsrisiken für Kinder, die Azo-Farbstoffen ausgesetzt sind, bestehen. Dank den Abgeordneten müssen Lebensmittel, die Farbstoffe enthalten, künftig nicht nur die entsprechende E-Nummerierung tragen, sondern auch mit dem Hinweis "kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken" versehen sein. Es handelt sich dabei um die Farbstoffe E 110, E 104, E 122, E 129, E 102 und E 124.

Lebensmittelenzyme werden bereits seit 100 Jahren verwendet. Typische Anwendungsbereiche sind das Backen, die Käseherstellung oder das Brauereiwesen. In diesen Bereichen erfüllen die Enzyme nützliche Funktionen, indem sie die Konsistenz, das Erscheinungsbild und den Nährwert der Produkte verbessern. Derzeit sind Enzyme als Veredelungshilfen nicht von der EU-Gesetzgebung betroffen. Die Gesetzgebungen in den Mitgliedsstaaten unterscheiden sich jedoch erheblich. Mit der neuen Regelung kommt es zu einer EU-weit harmonisierten Evaluierung, Zulassung und Kontrolle von Enzymen in Lebensmitteln.

Enzyme sollen nur dann zugelassen werden, wenn sie sicher sind, es einen technologischen Bedarf gibt und sie den Verbraucher nicht in die Irre führen.

© Dr. Thomas Ulmer 2025