Dr. Thomas Ulmer MdEP
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Pressemitteilungen 2008 von Dr. Thomas Ulmer MdEP

Der "Small Business Act" - KMU das Leben erleichtern

Der sog. "Small Business Act" wurde im Juni von der Kommission vorgestellt. Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine übergeordnete politische Leitinitiative, mit der die Kommission der herausragenden sozioökonomischen Rolle der Kleineren und Mittleren Unternehmen (KMU) innerhalb des Europäischen Wirtschaftssystems entsprechend Rechnung tragen will.

Vom Kern der insgesamt zehn aufgestellten Grundsätze ist primär eine politische Signalwirkung hin zu einem europaweiten, gesamtgesellschaftlichen Einstellungswandel gegenüber der Bedeutung von KMU zu erwarten.

Leiten lässt sich die Generaldirektion Unternehmen und Industrie um den deutschen Kommissar Verheugen dabei von ihrer Erkenntnis über die enorme Bedeutung der Kleineren und Mittleren Unternehmen für das Wirtschaftssystem der EU, gerade auch für die örtliche Gemeinschaft unter Gesichtspunkten der Verbrauchernähe, aber auch unter Beschäftigungs- und Ausbildungsaspekten. Dem eklatant entgegen steht bisher, dass mit 23 Mio. Kleineren und Mittleren Unternehmen 99 Prozent aller europäischen Unternehmen von den gleichen Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren betroffen sind, wie die im Vergleich relativ geringe Zahl von lediglich 41.000 Großunternehmen.

Auch Dr. Thomas Ulmer begrüßt diese Initiative: "Gerade im ländlichen Raum haben die Kleineren und Mittleren Unternehmen eine enorme Bedeutung für die Bevölkerung. Diese wird viel zu häufig unterschätzt. Stattdessen werden kleine Unternehmen mit einer Flut an Bürokratie überschwemmt, für die Großunternehmen oft sogar spezielle Abteilungen einrichten. Der Bürokratieabbau und die gezielte Förderung der Kleineren und Mittleren Unternehmen muss daher schnellst möglich vorangetrieben werden."
Zur Überwindung der mit den Größenstrukturen in Verbindung stehenden Nachteile für Kleineren und Mittleren Unternehmen formuliert der "Small Business Act" (SMA) insgesamt zehn Grundsätze. Bessere Folgenabschätzung bei neuer und Vereinfachung von bestehender EU-Gesetzgebung mit KMU-Auswirkung durch sogenannte "KMU-Tests" und erweiterte Anhörungsrechte von KMU-Interessensvertretern gehören unter anderem dazu. Die Kommission verpflichtet sich in diesem Zusammenhang zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwandes um 25 Prozent bis 2012, fordert aber gleichzeitig die Mitgliedstaaten auf, das sogenannte "Draufsatteln" nationaler Ergänzungsregeln auf EU-Normen künftig zu vermeiden.

Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten auch ermahnt, ihre innerstaatlichen Verwaltungsabläufe "KMU-freundlicher" auszugestalten.
Während diese Grundsätze keine unmittelbare Bindungswirkung entfalten, dient der SBA der Kommission aber parallel auch als Medium zur Ankündigung von neuen Gesetzesvorhaben.

Weiterhin beabsichtigt die Kommission die einseitige Belastung von Kleineren und Mittleren Unternehmen gegenüber Großunternehmen abzumildern, in dem sie in Kürze einen Richtlinienvorschlag zur Erhebung von ermäßigten Mehrwertsteuersätzen für lokale personalintensive Dienstleitungen, die gerade auch durch KMU erbracht werden, verabschieden wird und darüber hinaus plant, die EU-Regelungen zur Mehrwertsteuer zu vereinfachen.

© Dr. Thomas Ulmer 2025