Pressemitteilungen 2009 von Dr. Thomas Ulmer MdEP
Patientenrechte im grenzüberschreitenden Gesundheitswesen
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- Erstellt am Freitag, 24. April 2009 08:31
Künftig soll es für Patienten einfacher werden, Gesundheitsleistungen im Ausland in Anspruch zu nehmen und auch die Kosten dafür vollständig zurückerstattet zu bekommen, so der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, der das allgemeine Ziel eines Vorschlags über die Rechte von Patienten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung unterstützt.
Zudem sollen Patienten genau über ihre Rechte informiert werden, wenn sie außerhalb ihres Heimatlandes behandelt werden. Die vorgeschlagene Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung soll sicherstellen, dass Patienten keine Hindernisse überwinden müssen, wenn sie Leistungen in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem eigenen in Anspruch nehmen. Auch soll sie das Recht auf Rückerstattung von Kosten nach einer Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat klären. Diese Rechte wurden vom Europäischen Gerichtshof bestätigt, es gibt jedoch noch keine EU-Gesetzgebung, die sie implementiert. Die vorgeschlagene Richtlinie soll weiterhin ein hochwertiges, sicheres und effizientes Gesundheitswesen garantieren und zwischen den Mitgliedstaaten Mechanismen der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen herstellen. Dr. Thomas Ulmer, Experte im Ausschuss für Gesundheit, betont: "In dem Bericht geht es um die Rechte und die Sicherheit der Patienten und ihre Mobilität innerhalb der EU. Es geht keineswegs um die Freizügigkeit von Dienstleistungsunternehmen." Die Abgeordneten weisen auch darauf hin, dass damit die nationalen Kompetenzen im Bereich der Organisation und der Erbringung von Gesundheitsleistungen vollständig respektiert werden. Bezüglich der Rückerstattung der angefallenen medizinischen Kosten stimmen die Abgeordneten der allgemeinen Regel zu, die besagt, dass die Behandlungskosten den Patienten bis zu der Höhe zurückerstattet werden, die sie auch in ihrem eigenen Heimatland erstattet bekämen. In der Praxis würden diese Regelungen bedeuten, dass Patienten im Voraus die Kosten übernehmen müssten und erst später diese zurückerstattet bekämen. Die Kommission soll überprüfen, ob eine Verrechnungsstelle (Clearing-Stelle) eingerichtet werden sollte, um die Rückerstattungen der Kosten über Ländergrenzen, Gesundheitssysteme und Währungszonen hinweg zu erleichtern.
