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Pressemitteilungen 2009 von Dr. Thomas Ulmer MdEP

Verspätung bei Bussen und Schiffen: Parlament fordert Entschädigung

Dieses Bild zeigt einen Finger, der auf eine Armbanduhr zeigt.Die Rechte, die Flugreisende in der EU bereits genießen, sollen künftig auch Bus- und Schiffsreisenden gewährt werden. Das Europaparlament hat aktuell einem Bericht mit großer Mehrheit zugestimmt, der Entschädigungsleistungen bei Verspätungen und Annullierungen regelt.

Schifffahrtsunternehmen müssen Fahrgästen bei Verspätungen oder Annullierungen folgende Entschädigung zahlen:

 

- 25 Prozent des Fahrpreises für eine Verspätung zwischen einer und zwei Stunden
- 50 Prozent des Fahrpreises für eine Verspätung von zwei oder mehr Stunden
- 100 Prozent des Fahrpreises, wenn das Reiseunternehmen keine andere Beförderung zu angemessenen Bedingungen oder Informationen über alternative Beförderungsmöglichkeiten anbietet.

Dr. Thomas Ulmer, Mitglied im Ausschuss für Verbraucherschutz im Europaparlament, begrüßt die neue Regelung: "Die Verordnung ist längst überfällig. Schließlich haben wir Entschädigungen im Bahn- und Flugverkehr schon lange geregelt. Die Rechte der Fahrgäste auch im Bus- und Schiffsverkehr auszudehnen, war da nur folgerichtig."

Busunternehmen haften für die Annullierung von Fahrten sowie für mehr als zweistündige Verzögerungen der Abfahrt bei Fahrten einer planmäßigen Dauer von über drei Stunden. In diesen Fällen ist den Fahrgästen zumindest Folgendes anzubieten:
- alternative Verkehrsdienste ohne zusätzliche Kosten und zu angemessenen Bedingungen oder, falls dies praktisch nicht möglich ist, Informationen über angemessene alternative Verkehrsdienste anderer Verkehrsunternehmen
- die Erstattung des Fahrpreises, falls die Fahrgäste die alternativen Verkehrsdienste nicht akzeptieren
- zusätzlich zu der Erstattung des Fahrpreises eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises, falls das Omnibusunternehmen keine alternativen Verkehrsdienste oder Informationen anbietet.

Bei Inanspruchnahme des angebotenen alternativen Verkehrsdienstes wird eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises gezahlt, ohne Verlust des Beförderungsanspruchs. Der Fahrpreis ist der volle Preis, der vom Fahrgast für den Streckenabschnitt, auf dem die Verspätung eingetreten ist, bezahlt wurde.

Bildnachweis: fotolia.de

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