Pressemitteilungen 2009 von Dr. Thomas Ulmer MdEP
Patientensicherheit in der EU wird verbessert - Zahl der Infektionen in Krankenhäusern muss reduziert werden
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- Erstellt am Mittwoch, 01. April 2009 08:54
Der Schutz von Patienten vor Infektionen oder Komplikationen bei Behandlungen oder Operationen soll EU-weit verbessert werden. Der Gesundheitsausschuss des Europaparlaments billigte einen Vorschlag der Kommission. Er betrifft "die Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen." Schätzungen zufolge kommt es in den EU-Mitgliedstaaten bei acht bis 12 Prozent der in Krankenhäuser eingelieferten Patienten während der Behandlung zu Zwischenfällen. "Unzureichende Patientensicherheit stellt sowohl ein schwerwiegendes Problem der öffentlichen Gesundheit als auch eine hohe wirtschaftliche Belastung der ohnehin begrenzten Gesundheitsbudgets dar", sagte der CDU-Europaabgeordnete und Arzt Thomas Ulmer. "Ein Großteil der Zwischenfälle in Krankenhäusern wie auch in der medizinischen Grundversorgung könnte verhindert werden. Die meisten davon sind auf systemische Faktoren, wie etwa zu wenig Personal oder Hygiene, zurückzuführen. Ich freue mich, dass meine Änderungsanträge berücksichtigt wurden. So sollen die Patientendaten nur für die medizinische Verwendung gespeichert werden. Patienten sollen nach einer Behandlung die Löschung der Daten beantragen können", so Ulmer.
Therapieassoziierte Infektionen führen zu rund 37.000 Todesfällen jährlich. Diese Zahl soll bis zum Jahr 2015 deutlich verringert werden. "Studien der Europäischen Kommission bestätigen, dass eine Verringerung der Zahl der Zwischenfälle um 20 Prozent jährlich möglich ist, da die Verfahren zur Eindämmung von Infektionen gut erprobt sind und rasch angewandt werden können. Daher bin ich optimistisch, dass uns das gelingen wird", sagte der CDU-Europaabgeordnete. Durch Einbindung in den Prozess der Patientensicherheit sollen die Patienten außerdem über Sicherheitsniveaus sowie über Beschwerde- und Rechtsbehelfsmöglichkeiten informiert werden.
"Die Art der Kompensation und des Kompensationsverfahrens liegt jedoch in der Zuständigkeit des einzelnen Mitgliedstaates. Nach dem EG-Vertrag liegt die Zuständigkeit für die Organisation der Gesundheitssysteme bei den Mitgliedstaaten. Das muss auch bei dem Thema Patientensicherheit Gültigkeit behalten", so Ulmer.
Bildnachweis: Hemera
