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Pressemitteilungen 2009 von Dr. Thomas Ulmer MdEP

EU-Kommission hebt Beihilferahmen befristet an

Dieses Bild zeigt einen Geldbeutel mit Spritzen, die mit Geldscheinen gefüllt sindIm Rahmen ihres Konjunktur-Programms hat die EU-Kommission befristet den Beihilferahmen aufgestockt. Der Beihilferahmen soll einer Kreditklemme entgegenwirken.

 

Ziel der Aufstockung ist:

  1. eine ausreichende Kreditvergabe an Unternehmen sicherzustellen
  2. Unternehmen, die krisenbedingt mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen haben, durch begrenzte Zuwendungen vorübergehend zu unterstützen
  3. Anreize für Unternehmen zu setzen, weiterhin in umweltfreundliche Produkte zu investieren

Zur Erreichung dieser Ziele können die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen bis Ende 2010 unter anderem folgende Arten von Beihilfen vergeben:

  • pauschale Zuwendungen im De-Minimis-Rahmen von bis zu 500.000 Euro pro Unternehmen für die nächsten zwei Jahre zur Überwindung der derzeitigen Schwierigkeiten
  • staatliche Kreditbürgschaften mit günstigen Prämien
  • subventionierte Kredite insbesondere zur Herstellung umweltfreundlicher Produkte
  • Risikokapitalbeihilfen bis zu 2,5 Mio. Euro (statt derzeit 1,5 Mio. Euro) pro KMU und Jahr, sofern private Investoren mindestens 30 Prozent (bisher 50 Prozent) der Investitionskosten tragen
  • bei Andauern der Krise ist eine Verlängerung der Maßnahmen nach Prüfung durch die EU-Kommission möglich
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