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Pressemitteilungen 2009 von Dr. Thomas Ulmer MdEP

EU-Kompromiss zur Mindestabsicherung von Bankeinlagen

Diese Bild zeigt ein rosafarbenes Sparschwein mit einem goldenen Eurozeichen im EinwurfDas Europäische Parlament hat die Richtlinie zur Mindestsicherung von Bankeinlagen verabschiedet. Erreicht wurden die Erhöhung des Sicherungsniveaus, eine deutliche Reduzierung der Auszahlungsfristen im Krisenfall und der Wegfall der Mitversicherung.

Es war nicht hinnehmbar, dass große Banken den Niedergang ihrer Institution nicht voraussehen können, aber kleine Anleger daran beteiligt werden sollen. Erreicht wurde, dass ab dem Jahre 2010 das Absicherungsniveau auf 100.000 Euro erhöht wird, das sind 90 Prozent der Einlagen in Europa.

Seit 1994 ist durch EU-Recht sichergestellt, dass alle Mitgliedstaaten über ein Einlagensicherungssystem verfügen, das greift, wenn Banken Konkurs anmelden müssen. Die Ereignisse der Jahre 2007 und 2008 sowie insbesondere die aktuellen Turbulenzen an den Finanzmärkten haben jedoch die Schwachstellen und ihre Folgen für das Anlegervertrauen in bisher unbekanntem Maße zutage treten lassen. Die Mindestsicherung von Bankeinlagen wird bis spätestens 30. Juni 2009 auf 50.000 Euro sowie in einem zweiten Schritt bis spätestens 31.12.2010 auf 100.000 Euro angehoben. Mit den neuen Deckungssummen werden schätzungsweise 80 Prozent (bei einer Deckungssumme von 50.000 Euro) beziehungsweise 90 Prozent (bei einer Deckungssumme von 100.000 EUR) aller Einlagen erfasst.

Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, dass alle Zahlungen innerhalb von drei Tagen zu tätigen sind. „Dies ist illusorisch und hätte das ohnehin schon angeschlagene Vertrauen in das Finanzsystem noch weiter gefährdet", so Dr. Thomas Ulmer, Europaabgeordneter der Region Nordbaden. Beschlossen wurde nun, dass Zahlungen binnen 20 Arbeitstagen zu tätigen sind. „Wir hielten von Anfang an die Dreitagesfrist für unrealistisch. Ich glaube, mit den 20 Tagen geht man ein Versprechen ein, das in der Realität darzustellen ist und die Anleger nicht enttäuscht", erklärte Ulmer. Allerdings werden die Mitgliedstaaten angehalten, „so rasch wie möglich" Vorkehrungen zu treffen, um auf Antrag des betroffenen Einlegers innerhalb von höchstens drei Tagen nach Eingang des Antrags die Sofortauszahlung „angemessener Beträge" zu gewährleisten. Da die Verringerung der derzeitigen Auszahlungsfrist von drei Monaten positive Auswirkungen auf das Vertrauen der Einleger und das ordnungsgemäße Funktionieren der Finanzmärkte haben werde, sollten die Mitgliedstaaten und ihre Einlagensicherungssysteme gewährleisten, dass die Auszahlungsfrist so kurz wie möglich ist.

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