Dr. Thomas Ulmer MdEP
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Pressemitteilungen 2009 von Dr. Thomas Ulmer MdEP

EU-Pestizidpolitik: Europaparlament verabschiedet neue Richtlinie

Dieses Bild zeigt einen Einkaufswagen gefüllt mit frischem Obst und GemüseDas Europäische Parlament hat die neue EU-Pestizidpolitik verabschiedet. Das Paket besteht aus einer Verordnung zur Produktion und Zulassung von Pestiziden und einer Richtlinie zu deren nachhaltigem Einsatz. Gefährliche Stoffe werden verboten. Empfindliche Gebiete wie Spielplätze oder Parks werden besser geschützt, ebenso die aquatische Umwelt und die Trinkwasservorräte. Das Risiko beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln soll minimiert und das Suchen nach Alternativen gefördert werden.

Mit den neuen Vorgaben hat das Parlament für mehr Sicherheit für die Anwender, die Verbraucher und die Umwelt gesorgt. Ziel war es nicht, den Betroffenen die Grundlage für erfolgreiches Anbauen von Nahrungsmitteln zu nehmen. Wir haben durchgesetzt, dass krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe vom Markt verschwinden", so Dr. Thomas Ulmer, Umweltexperte im Europäischen Parlament. Nach dem nun vereinbarten Text werden in Deutschland acht Prozent der zugelassenen Wirkstoffe betroffen sein, statt der befürchteten 85 Prozent, die noch nach dem Ergebnis des Parlaments in erster Lesung bedroht waren. Fünf Wirkstoffe fallen unter die Einstufungen als erbgutverändernd, krebserzeugend und fortpflanzungsgefährdend der Kategorien 1 und 2.

Legt man die Bewertung des Ergebnisses zu Umwelthormonen (Endokrine Disruptoren), also vom Menschen hergestellte chemische Verbindungen, zugrunde, dann sind bis zu 8 weitere Wirkstoffe in Deutschland betroffen. Im Umweltbereich (Risiken für die Umwelt) kann man sehr vorsorglich von maximal 6 weiteren Wirkstoffen ausgehen. Wenn man berücksichtigt, dass in Deutschland derzeit insgesamt 252 Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln zugelassen sind, entsprechen die 19 Wirkstoffe, die durch die hier aufgeführten Kriterien betroffen sind, ca. acht Prozent der derzeit in Deutschland zugelassenen Wirkstoffe. Bei der Einschätzung der Auswirkungen auf die Landwirtschaft ist zu berücksichtigen, dass die oben aufgeführten Kriterien erst mittelfristig wirksam werden, wenn die aktuellen Zulassungen auf EU-Ebene erneut zur Überprüfung anstehen (d.h. nach Ablauf von 10 Jahren nach Erstzulassung der Wirkstoffe). Dies bedeutet, dass viele der aufgeführten Wirkstoffe erst in 8, 9 oder 10 Jahren von den neuen Kriterien betroffen sein werden. Zudem ist davon auszugehen, dass die chemische Industrie zumindest einige der Wirkstoffe in den kommenden Jahren durch andere Stoffe ersetzt haben wird. Für die Fälle, in denen eine anders nicht abzuwendende Gefahr für die Pflanzengesundheit besteht und keine Alternativen verfügbar sind, ist eine Ausnahmeregelung in der Verordnung vorgesehen. Daher werden von der neuen Zulassungsverordnung sicher einige Pflanzenschutzmittel in Deutschland betroffen sein. Die Auswirkungen auf die Landwirtschaft sind aber akzeptabel und vor dem Hintergrund einer stärkeren Harmonisierung der Zulassung und der damit verbundenen Wettbewerbsangleichung hinnehmbar. Auch Dr. Thomas Ulmer MdEP hat dafür gekämpft, dass sich die Einschnitte nicht so gravierend für Deutschlands Landwirte auswirken, wie es von den Grünen anfangs gefordert wurde. „Dafür haben wir uns starkgemacht, dafür werden wir uns auch weiter in Zukunft zum Wohle unserer Landwirte einsetzen", sagte Ulmer.

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