Dr. Thomas Ulmer MdEP
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Pressemitteilungen 2009 von Dr. Thomas Ulmer MdEP

EU-Führerscheinrichtlinie

Dieses Bild zeigt ein Nach der EU-Führerscheinrichtlinie werden ab 2013 Führerscheine nur noch befristet für zehn bis 15 Jahre ausgestellt. Ab dem 50. Lebensjahr soll die Fahrtauglichkeit regelmäßig überprüft werden. Die Richtlinie lässt es den Mitgliedstaaten jedoch offen, ob mit der Neuausstellung der Fahrerlaubnis auch eine Prüfung der geistigen und körperlichen Tauglichkeit verbunden werden soll.

Dr. Thomas Ulmer, Mitglied des Europäischen Parlaments und Experte im Ausschuss für Gesundheitsfragen, fordert eine genaue Prüfung solcher Tauglichkeitstest: „Ein 70-Jähriger kann heute noch genauso fit sein wie ein 50-Jähriger und umgekehrt. Auch wenn der befristete Führerschein grundsätzlich sinnvoll ist, darf es nicht zu einer pauschalen Diskriminierung älterer Autofahrer kommen." Unbestreitbar ist zwar, dass im Alter tendenziell die Hör- und Sehfähigkeit sowie die Reaktionsgeschwindigkeit nachlassen, die meisten Senioren gleichen dies jedoch durch Erfahrung und Vorsicht aus. Neben dem befristeten Führerschein wird derzeit auch die Einführung von „section control" diskutiert. „Section control", eine elektronische Stoppuhr, die das Durchschnittstempo über mehrere Kilometer misst, soll im Kampf gegen Dauerraser eingesetzt werden, ist jedoch äußerst umstritten. Dr. Ulmer fordert hier, die geplanten Probeläufe nur unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen durchzuführen: Datenschutzrechtlich ist „section control" höchst bedenklich. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Daten der Autofahrer nicht missbraucht werden. „Was der Schutz persönlicher Daten bedeutet, das haben wir leider in den letzten Monaten mehrfach hautnah miterlebt. Eine Kontrolle, wer wann auf welchen Strecken unterwegs ist, kann in Deutschland nicht wünschenswert sein", positioniert sich Ulmer, „zudem wird auch der größere Nutzen im Vergleich zu herkömmlichen Radarfallen infrage gestellt. Durch „section control" stehen 98 Prozent der Autofahrer unrechtmäßig unter Generalverdacht."

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