Dr. Thomas Ulmer MdEP
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Pressemitteilungen 2009 von Dr. Thomas Ulmer MdEP

Sicherheit und Transparenz für Kosmetika: Neue EU-Kosmetik-Richtlinie

Dieses Foto zeigt eine Frau, welche geschmickt wird.Das Europäische Parlament hat in diesen Tagen die neue Kosmetikverordnung verabschiedet. Mit der Aktualisierung der EU-Kosmetikbestimmungen werden rechtliche Unklarheiten und Widersprüche beseitigt und die Sicherheit von Kosmetika erhöht. Sog. "Nanomaterialien" sind in Kosmetika nur dann gestattet, wenn die Verwendung dieser Partikel sicher ist.

Zudem haben die Abgeordneten durchgesetzt, dass die Verwendung von Nanomaterialien deutlich gekennzeichnet wird. Dr. Thomas Ulmer, Experte im Ausschuss für Gesundheit im Europäischen Parlament, betont: "Sicherheitsüberprüfungen für kosmetische Produkte müssen an erster Stelle stehen. Cremes, Deos oder Rasierwasser werden direkt auf die Haut aufgetragen und dürfen keine Risiken darstellen". Das gelte besonders für ganz neue Substanzen, etwa jene, die Nanopartikel enthalten. Nanopartikel besitzen aufgrund ihrer winzigen Größe besondere Eigenschaften und Fähigkeiten. Allerdings sind die Eigenschaften und Wirkungsweisen der Nanopartikel bislang noch nicht vollständig erforscht. "Zunächst ist es notwendig, die Wirkungsweise dieser Partikel genauestens zu untersuchen. Nur wenn die Verwendung dieser Partikel sicher ist, dürfen sie verwendet werden", so Ulmer.

Die Verordnung stellt klar, dass für jedes kosmetische Produkt, das Nanomaterialien enthält, ein hohes Verbraucherschutzniveau und der Schutz der menschlichen Gesundheit gewährleistet werden muss. Bereits heute sind Nanomaterialien Bestandteil vieler auf dem Markt befindlicher Erzeugnisse. Auch konnten die Abgeordneten erreichen, dass künftig alle Inhaltsstoffe in der Form von Nanomaterialien eindeutig in der Liste der Inhaltsstoffe aufgeführt werden. Hierbei wird das Wort „Nano-“ dem Namen des Inhaltsstoffes vorangestellt. Im Hinblick auf Versprechungen über die Wirkung und Effizienz kosmetischer Mittel soll sichergestellt werden, dass nur die Merkmale, die das Produkt tatsächlich aufweist, für Werbeaussagen und Etikettierung verwendet werden dürfen. "Der Verbraucher darf nicht in die Irre geführt werden. Im Gegenteil, der Verbraucher muss sich darauf verlassen können, dass das Produkt hält, was es verspricht", so Ulmer. Wie von der Kommission vorgeschlagen und von den Abgeordneten unterstützt, hält der gefundene Kompromiss an dem generellen Verbot von Stoffen, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (k/e/f-Substanzen) eingestuft werden, in Kosmetika fest. Derartige Stoffe dürfen nur in Ausnahmefällen verwendet werden, für die es sehr strenge Bedingungen gibt, die durch die neue Verordnung noch verschärft wurden.

Fotonachweis: Fotolia.de

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