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Pressemitteilungen 2008 von Dr. Thomas Ulmer MdEP

1:0 für Europa: EU verabschiedet neue Abfallrahmenrichtlinie

Das Europäische Parlament hat in diesen Tagen die Abfallrahmenrichtlinie verabschiedet. Damit erhält die EU eine neue Abfallgesetzgebung, die unter anderem Ziele für die Wiederverwendung und das Recycling von Abfall vorsieht, die bis 2020 zu erreichen sind.

Abfallverbrennung wird als Verwertung angesehen, sofern die Verbrennungsanlage gewisse Energieeffizienzstandards erfüllt. Die Richtlinie sieht auch vor, dass Abfallbewirtschaftungspläne sowie Abfallvermeidungsprogramme erstellt werden müssen.

Insgesamt wird die neue Richtlinie von den Abgeordneten eher kritisch bewertet: "Es war sehr schwierig, diesen Kompromiss zu bewerkstelligen. Wir hätten uns klarere, ehrgeizigere Ziele gewünscht. Auch der Zeitraum bis die Richtlinie voll verbindlich wird, erst 2020, ist viel zu lange. Mehr war leider nicht möglich. Nun müssen wir uns zunächst mit diesem Minimum zufrieden geben", so Dr. Thomas Ulmer, Europaabgeordneter und Experte im Umweltausschuss des Parlaments.

In Europa werden jedes Jahr mehr als 1,8 Mrd. Tonnen Abfall produziert. Die Abfallmenge steigt schneller als das BIP und europaweit werden weniger als ein Drittel des Abfalls recycelt. In einigen Mitgliedsstaaten werden 90 Prozent der Siedlungsabfälle auf Deponien verbracht, in anderen nur 10 Prozent.

Der Kompromiss sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen annehmen sollen, um die folgenden Ziele zu erfüllen: Bis 2020 sollen 50 Prozent von Papier, Metall und Glas aus Hausmüll und ähnlichen Abfallströmen wieder verwendet oder recycelt werden.

Weiter sollen bis 2020 70 Prozent der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle wieder verwendet oder recycled werden. Eine Zielvorgabe für Abfälle aus Herstellungsprozessen und für Industrieabfälle, wie von den Abgeordneten gefordert, ist nicht im Kompromiss enthalten. Die Kommission muss jedoch die gesamten Zielvorgaben bis 2020 überprüfen und sie eventuell verschärfen oder die Setzung von Zielvorgaben für andere Abfallströme in Betracht ziehen.

Die neue Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten Abfallbewirtschaftungspläne erstellen und innerhalb von fünf Jahren Abfallvermeidungsprogramme mit Zielen für die Abfallvermeidung erstellen.

Ein strittiges Thema in den Verhandlungen war, wie die Verbrennung von festen Siedlungsabfällen eingestuft werden soll: als "Beseitigung" oder als die bessere Option der "Verwertung". Der Kompromiss unterstützt nun den ursprünglichen Kommissionsvorschlag und den gemeinsamen Standpunkt des Rates, welche vorsehen, dass die Abfallverbrennung als Verwertung angesehen werden soll, sofern die Verbrennungsanlage eine gewisser Energieeffizienz erfüllt.

Nach Angaben der Kommission werden somit nur die energieeffizientesten Verbrennungsanlagen als Verwertungsanlagen eingestuft werden, was wiederum ein Anreiz für die Verbesserung der Energieeffizienz zukünftiger Verbrennungsanlagen sein wird.
Durch den Kompromiss wird auch die so genannte Fünf-Stufen Hierarchie, die das Ziel hat, die Abfallproduktion zu vermeiden und zu verringern, bindender und verständlicher gemacht.

Die Hierarchie legt eine Prioritätenfolge für die Abfallbewirtschaftung fest: an erster Stelle steht die Abfallvermeidung gefolgt von Wiederverwendung, Recycling und der sonstigen Verwertung und als letztmögliche Option die Abfallbeseitigung.

Auch der CDU-Umweltpolitiker Karl-Heinz Florenz bedauerte den halbherzigen Kompromiss: "Die Quoten für Recycling sind mir zu schwach." Darüberhinaus glaubt Florenz auch nicht, dass sich die Recyclingquoten von 50 Prozent bei Hausmüll und 70 Prozent bei Bauschutt in der gesamten Union tatsächlich durchsetzen lassen.

In Deutschland wird die neue Richtlinie kaum Auswirkungen haben, da die Mülltrennung und die geforderte Wiederverwendung längst praktiziert werden.

© Dr. Thomas Ulmer 2025