Pressemitteilungen 2008 von Dr. Thomas Ulmer MdEP
Verbraucherpolitische Strategie der Europäischen Union
In einem in diesen Tagen angenommenen Bericht "über die verbraucherpolitische Strategie der EU 2007-2013" fordert das EU-Parlament, den Erwartungen und Belangen der Bürger stärker entgegenzukommen. Grenzüberschreitende Käufe sollen erleichtert werden, um das Vertrauen der Bürger zu fördern.
Darüber hinaus sollen geeignete Maßnahmen bei Rechtsstreitigkeiten und Standardverträge beim Kauf entwickelt werden. "Der Verbraucherschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des Binnenmarktes und des Konsums", betont auch Dr. Thomas Ulmer, Mitglied im Ausschuss für Verbraucherschutz im Europäischen Parlament. Verbraucher sollten im Hinblick auf Preis, Qualität und Vielfalt unter den besten Optionen auswählen können.
Das Parlament unterstreicht die wichtige Rolle des elektronischen Handels für die Stärkung des Wettbewerbs im Binnenmarkt. Der elektronische Handel biete sich besonders für die Finanz-, Banken- und Versicherungsmärkte an. Deshalb werden die Kommission und die Mitgliedsstaaten dringend aufgefordert, günstigere Bedingungen für die Entwicklung des grenzüberschreitenden elektronischen Einkaufs sicherzustellen.
Außerdem soll eine "solide Grundlage für den Verbraucherschutz" geschaffen werden, die vor allem im Bereich der Finanzdienstleistungen von wesentlicher Bedeutung ist. Die Förderung grenzüberschreitender Transaktionen sei bedeutend für die Verbesserung der Wahlfreiheit und der Rolle der Wettbewerbspolitik sowie der Erziehung zu einem "verantwortungsbewussten Konsum".
Schließlich ermutigt Ulmer die Kommission, die Verbraucherrechte in Verbindung mit der Produktsicherheit weiterhin energisch zu unterstützen, indem sie die Integrität des CE-Zeichens gewährleistet und die Marktüberwachung auf allen geeigneten nationalen Ebenen verbessert. Daher wird die Kommission auch aufgefordert, mit den Mitgliedsstaaten zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die bestehenden Rechtsvorschriften ordnungsgemäß umgesetzt und von den Mitgliedsstaaten uneingeschränkt in Kraft gesetzt werden.
