Pressemitteilungen 2008 von Dr. Thomas Ulmer MdEP
Produktion von "Parmesan" in Deutschland verboten
Die DIHK weist in ihrem aktuellen Bericht aus Brüssel darauf hin, dass nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs deutsche Käsehersteller keinen Käse unter dem Namen "Parmesan" verkaufen dürfen.
Nach Ansicht des EuGH stellt die Bezeichnung "Parmesan" eine Anspielung auf die geschützte Ursprungsbezeichnung "Parmigiano Reggiano" dar, die vom Gemeinschaftsrecht gegen jede widerrechtliche Aneignung, Nachahmung oder Anspielung geschützt ist. Ausschließlich Hartkäse, der in der italienischen Region um Parma und Bologna nach einem traditionellen Verfahren hergestellt worden ist, darf unter diesem Namen vermarktet werden.
Die von der EU-Kommission wegen der Verwendung des Begriffs "Parmesan" erhobene Vertragsverletzungsklage gegen die deutsche Regierung wies der EuGH jedoch ab, da die Kommission nicht nachgewiesen hat, dass das deutsche Recht die erwähnte geschützte Ursprungsbezeichnung nicht ausreichend schützt.
Insbesondere seien die Mitgliedsstaaten nicht verpflichtet, von Amts wegen die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um in ihrem Hoheitsgebiet den Missbrauch von geschützten Ursprungsbezeichnungen von anderen Mitgliedsstaaten zu verfolgen.
Der Gerichtshof betonte, dass das deutsche Recht die geeigneten Mittel bereithält, um die Interessen der Hersteller und Verbraucher angemessen zu verteidigen.
Jedoch wird das EuGH-Urteil Auswirkungen zugunsten der italienischen Kläger vor deutschen Gerichten haben, die sich eines Verbots des Vertriebs von Parmesan aus deutscher Produktion gewiss sein dürfen.
