Pressemitteilungen 2008 von Dr. Thomas Ulmer MdEP
Dr. Thomas Ulmer MdEP will Verbot von Telefonwerbung!
Mit deutlichen Worten hat der Europaabgeordnete Dr. Thomas Ulmer in die Diskussion um das Verbot von unlauterer Telefonwerbung eingegriffen: "Bereits nach geltendem Recht dürfen keine unerwünschten Verkaufsgespräche am Telefon stattfinden. Das scheint aber nicht wirklich zu interessieren. Von daher wäre es meines Erachtens notwendig, das am Telefon geschlossene Verträge grundsätzlich einer schriftlichen Bestätigung bedürfen", positioniert sich Dr. Ulmer ganz klar.
Derzeit ist nur eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen im Gespräch. Dies wird von Thomas Ulmer jedoch als nicht ausreichend beurteilt.
Auch das Land Baden-Württemberg fordert, dass jeder telefonisch geschlossene Vertrag nochmals schriftlich bestätigt werden muss. Zusätzlich soll es eine Widerspruchsfrist von vier Wochen geben.
"Viele Menschen, insbesondere unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, schließen doch diese Verträge völlig unbewusst ab. Sie sind sich nicht im Klaren, dass sie einen Vertrag haben. Woher sollen sie dann wissen, dass sie innerhalb einer Frist von 14 Tagen kündigen sollen?", betont Dr. Thomas Ulmer die Schwierigkeiten der angedachten Lösung.
Das Ergebnis einer Forsa-Umfrage zeigt, dass die Bevölkerung dies auch so sieht. Demnach fühlen sich 86 Prozent der Befragten von Werbeanrufen belästigt. Außerdem häufen sich bei den Verbraucherzentralen derzeit die Beschwerden über untergeschobene Verträge. Obwohl durch rechtswidrige Werbeanrufe zustande gekommen, sind diese Verträge dennoch gültig.
"Die Bundesregierung muss nun endlich handeln und eine Regelung ohne Ausnahmen erlassen", so Dr. Ulmer.
Ganz aktuell: Die Deutsche Betriebskrankenkasse (BKK) hatte offenbar die gesetzliche Beratungspflicht der Krankenkassen auch zur Telefonwerbung genutzt. Dies wurde nun durch das Landgericht Braunschweig durch Urteil vom 8. Januar 2008 gestoppt. Ulmer möchte solche Gesetzeslücken künftig ausschließen.
