Werbung und Wirklichkeit – zwei Welten?
EU gegen irreführende Lebensmittelwerbung
Die Europäische Union hat aktuell über eine Liste von 222 gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für Lebensmittel im dafür zuständigen Ausschuss abgestimmt. In der Liste werden gesundheitsrelevante Aussagen genehmigt, die auch in Zukunft zu Werbezwecken benutzt werden dürfen. In der Vergangenheit wurde oft mit den angeblich gesundheitsfördernden Eigenschaften von Produkten geworben, dafür gab es aber meist keine wissenschaftliche Grundlage. Ein gutes Beispiel hierfür ist der probiotische Joghurt, dieser darf in Zukunft nicht mehr mit gesundheitsfördernden Wirkungen beworben werden. Im Vorfeld wurden 44.000 Anträge an die Kommission gestellt, davon wurden nach einer wissenschaftlichen Prüfung nur 222 genehmigt.
Das Ziel der Liste ist, die Verbraucher vor scheinbar gesunden Lebensmitteln zu schützen. "Über Sinn und Unsinn einer solchen Regelung kann man sich streiten. Deutlich wird jedoch, dass die Kommission versucht, die europäischen Bürgerinnen und Bürger durch die Einführung dieser Liste vor Fehlinformationen im Bereich Ernährung zu schützen", äußerte sich der baden-württembergische EU-Abgeordnete und Arzt Dr. Thomas Ulmer (CDU).
Interessant ist, dass die meisten der genehmigten Bezeichnungen sich auf Produkte beziehen, die eine verdauungsfördernde Wirkung haben. So darf auch weiterhin damit geworben werden, dass ballaststoffreiche Kekse durch ihre schnelle Querung des Darms dazu beitragen können, Verstopfungen zu lindern.
"Es bleibt abzuwarten, ob demnächst mit der verdauungsfördernden Wirkung von heimischem Apfelsaft geworben wird", bemerkte Ulmer schmunzelnd.
