Und plötzlich ist der Koffer weg ...
EU für mehr Fluggastrechte / Ulmer fordert Transparenz und bessere Informationen

Brüssel. Aktuell sprach sich der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments für eine bessere Anwendung sowie eine striktere Durchsetzung der Rechte von Flugreisenden in der EU aus. So weist die bereits existierende Fluggastrechte-Verordnung nach Meinung der Abgeordneten bisher noch zu viele Schwachstellen auf. "Gerade bei Gepäckverlust, Verspätungen oder gar Flugausfällen fehlt bisher für den Geschädigten die Sicherheit, auch zu seinem Recht zu kommen", so der baden-württembergische Europaabgeordnete Dr. Thomas Ulmer (CDU). "Daher brauchen wir eine Angleichung der Entschädigungsleistungen im Flugverkehr an diejenige für den Bahn- bzw. Busverkehr. Es ist unverständlich, warum ich in dem Moment, in dem ich von der Bahn ins Flugzeug umsteige, auf einmal weniger Rechte haben sollte", betonte das Mitglied des EU-Verkehrsausschusses.
Der Bericht des Verkehrsausschusses schlägt hier die richtige Richtung ein. Er will vor allem für mehr Transparenz und eine bessere Information des Reisenden zu jedem Zeitpunkt der Reise von der Buchung bis zur Rückkehr sorgen. Außerdem wird darin beanstandet, dass es vor allem am einfachen Zugang zu Beschwerdeverfahren und an einer EU-einheitlichen Durchsetzung der Fluggastrechte noch deutlich mangele. "Bearbeitungszeiten von 3 Monaten bis zu einem Jahr bei Beschwerden von Fluggästen sind nicht tragbar. Was wir fordern, das sind Ansprechpartner vor Ort, die den Geschädigten kompetent Auskunft geben können" stellte Ulmer daher klar.
Der Parlamentarier sieht neben Fluggesellschaften und Flughafenbetreibern auch Reisebüros in der Informationspflicht, um mehr Transparenz beim Fluggast zu erreichen. Außerdem sei es auch Aufgabe der Europäischen Kommission, Informationen in allen 22 Amtssprachen der EU und barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist seitens der Kommission offensichtlich bereits eine Applikation für Smartphones sowie eine neue Internetpräsenz in Arbeit.
Die einhellige Meinung des Ausschusses war es außerdem, dass vor allem die Preispolitik der Anbieter transparenter werden müsse, sodass der Kunde bereits vor Buchung den endgültigen Preis der Flugreise einsehen könne und nicht am Ende von einem durch Gebühren und Zulagen viel höheren Endpreis überrascht werde. Was die Überarbeitung der Verordnung betrifft, so stellte Ulmer abschließend fest: "Durch die Erneuerung der Fluggastrechte-Verordnung bekommen wir einen klareren und konkreteren Rechtsrahmen, der für EU-weit einheitliche und besser durchsetzbare Passagierrechte sorgen wird. Im Endeffekt profitieren davon nicht nur die Fluggäste, sondern auch die Flugunternehmen, da auch sie zukünftig mehr Rechtssicherheit erhalten werden.“
Foto: Busse
