Dr. Thomas Ulmer MdEP
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Bundestag beschließt "Feuerwehrführerschein"

Führen von Einsatzfahrzeugen wird erleichtert

Berlin/Brüssel. Der Deutsche Bundestag hat am 7. April 2011 ein Gesetz für den sogenannten Feuerwehrführerschein verabschiedet. Mit diesem Führerschein können Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdiensten und dem Technischen Hilfswerk jetzt Fahrzeuge in der Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen fahren. Voraussetzung hierfür ist der zweijährige Besitz eines Führerscheins der Klasse B und eine Einweisung durch Fahrlehrer oder Einweiser.

"Der Bundestag hat durch seine Entscheidung das Ehrenamt in Deutschland erheblich gestärkt. Der Feuerwehrführerschein ist eine kostengünstige und unbürokratische Lösung" sagte Dr. Thomas Ulmer, CDU-Europaabgeordneter aus Mosbach und Mitglied im Europäischen Verkehrsausschuss.

Seit der EU-Führerscheinrichtlinie von 1999 reichte der Pkw-Führerschein nicht mehr aus, um Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, wie sie in den Rettungsdiensten häufig vorkommen, steuern zu dürfen. Dies führte dazu, dass vor allem junge Freiwillige immer häufiger nur "Beifahrer" sein konnten. Das Gesetz soll bis Juni von den Bundesländern umgesetzt werden, damit den regionalen Unterschieden Rechnung getragen wird.

"Die Dienste hatten berechtigte Befürchtungen, da sie immer weniger Nachwuchsfahrer hatten. Durch das Gesetz schafft der Bundestag wichtige Erleichterungen für Rettungsdienste, Feuerwehren und das Technische Hilfswerk", so Dr. Ulmer abschließend.

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