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Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH): Imbissverkauf fällt unter verminderten Mehrwertsteuersatz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 10. März 2011 den Verkauf von Speisen in Imbissbuden, Kinos und durch Partyservices als "Lieferung" definiert. Somit fällt der Verkauf durch diese Branchen unter den verminderten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Das Gericht argumentierte in seinem Urteil, dass nach einer qualitativen Prüfung des gesamten Umsatzes dieser Branchen die Dienstleistungselemente (z. B. Sitzgelegenheiten, Bedienung) nicht überwogen hätten. Für Dienstleistungen gilt in Deutschland der höhere Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

Der Mosbacher Europaabgeordnete Dr. Thomas Ulmer (CDU) begrüßte zwar in einer ersten Reaktion die Entscheidung, gab allerdings zu bedenken, dass die Regeln, nach denen die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze in Deutschland ermittelt werden, dringend reformiert werden müssen: "Es ist unverständlich und verwirrend, dass einige Produkte und Leistungen unter den ermäßigten Steuersatz fallen, andere hingegen mit dem höheren Satz besteuert werden. Die deutsche Politik sollte dieses Urteil als Ansporn nehmen, die geplante Mehrwertsteuerreform schnellstmöglich anzugehen."

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Carola Herter M.A. Parlamentarische Assistentin
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