Neuer Leitfaden zur Daseinsvorsorge
EU-Kommission veröffentlicht Auslegungsleitfaden zum Wettbewerbsrecht in der Daseinsvorsorge
Straßburg. Am 28. Januar hat die EU-Kommission die finale Version des Auslegungsleitfadens zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Dienstleistungen im Bereich der Daseinsvorsorge veröffentlicht. Hierin findet sich die Fortschreibung eines bereits 2007 veröffentlichten Fragen- und Antwortenkataloges, der sich inhaltlich mit Diensten von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse befasst. Der Europaabgeordnete Dr. Thomas Ulmer (CDU) begrüßte diese Überarbeitung, gab jedoch zu bedenken, dass es sich hierbei um ein reines Arbeitsdokument ohne Rechtsverbindlichkeit handelt.
Ziel dieser Fortschreibung ist es, die im Zuge des seit 2008 bestehenden "Interaktiven Informationssystems" eingegangenen Fragen und deren Beantwortung einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Der Katalog gliedert sich auf 93 Seiten in sieben Kapiteln und erstreckt sich thematisch von allgemeinen Definitionsfragen bis hin zu Fragen über Dienste von allgemeinen wirtschaftlichen Interessen.
Schwerpunkt bildet das dritte Kapitel mit Fragen zur Anwendung des Beihilferechts auf die Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse. Eingesehen werden kann das Dokument auf der Internetseite der EU-Kommission unter: http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/docs/guide-segi_.de.pdf.
Dr. Ulmer aus Mosbach lobte die Tatsache, dass bezüglich des Vergaberechts eine kommunalfreundliche Auslegung der EuGH-Rechtsprechung stattfindet, allerdings wiederholte er seine Bedenken, die im Dokument dargestellte Rechtsunverbindlichkeitserklärung schmälere etwaige Erkenntnisgewinne. "Die Fortschreibung des Leitfadens ist leider nur eine neue Verpackung für einen alten Inhalt", so Ulmer abschließend.
