Mehr Rechte für Patienten: Künftig Behandlungen in der gesamten EU möglich!
Dr. Thomas Ulmer: "Europa der Bürger wird Realität!"
Einen echten Erfolg kann diese Woche der Europaabgeordnete und Arzt Dr. Thomas Ulmer (CDU) aus Straßburg verkünden. Nach jahrelangen schwierigen Verhandlungen konnte die Richtlinie über die grenzüberschreitenden Patientenrechte verabschiedet werden. Im Dezember wurde eine Einigung zwischen dem Parlament und den Mitgliedstaaten erreicht und heute hat das Plenum mit großer Mehrheit dem Kompromiss zugestimmt. Demnach wird es in Zukunft möglich sein, dass zum Beispiel ein englischer Patient zu einer Hüftoperation nach Deutschland oder nach Frankreich reist und dabei von seiner Krankenkasse denselben Betrag erstattet bekommt wie das bei einer Behandlung im Inland der Fall wäre.
"Das ist ein großer Fortschritt und bedeutet mehr Rechte und vor allem mehr Rechtssicherheit für die Patienten," freut sich der CDU-Gesundheitsexperte Ulmer. Der Europäische Gerichtshof hatte diesen Anspruch auf Kostenerstattung bereits in mehreren Urteilen bestätigt. Er sehe zahlreiche Chancen und Möglichkeiten in der Verabschiedung dieser Richtlinie, betont Ulmer. "Es wird sicher keinen Gesundheitstourismus geben, wie das von einigen Kritikern befürchtet wird, da derzeit nur 1% der insgesamt 500 Millionen EU-Bürger zu einer medizinischen Behandlung ins Ausland fährt." Ein Großteil bevorzuge immer noch eine wohnortnahe Versorgung. Patienten, die wie in Großbritannien üblich, auf Wartelisten stehen und jahrelang auf eine Operation warten müssen, kann somit jedoch schneller geholfen werden. Das sei ein echter Zugewinn an Lebensqualität.
"Das deutsche Gesundheitssystem hat einen sehr guten Ruf und ich gehe davon aus, dass einige Patienten aus den Nachbarländern zu uns kommen werden, um sich von deutschen Ärzten behandeln zu lassen. Davon profitiert nicht nur Deutschland. Wahrscheinlich werden sich die anderen Mitgliedstaaten dann etwas mehr anstrengen und die Qualität ihrer Gesundheitsversorgung verbessern, um einer zu großen Abwanderung entgegen zu wirken. Der Patient hat somit doppelten Grund zur Freude", prophezeit Ulmer. Ein weiterer großer Vorteil des Gesetzes sei, dass Patienten mit einer seltenen Krankheit besser und schneller behandelt werden können. Die dazu eingerichteten europäischen Referenznetzwerke sollen enger zusammenarbeiten, Informationen austauschen und die Diagnostik für seltene Krankheiten verbessern.
