Einlagensicherung: Deutsche Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht benachteiligen!
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- Erstellt am Mittwoch, 06. Oktober 2010 15:32
Ein von der Europäischen Kommission in Brüssel vorgelegter Entwurf einer Richtlinie zur Einlagensicherung sorgt derzeit für großes Aufsehen. Demnach soll bis Jahresende die abgesicherte Summe der Banken in der Europäischen Union je Kunde auf 100 00 Euro steigen. Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind die Einlagen in unbegrenzter Höhe geschützt. Für ihre Kunden wäre die Richtlinie daher ein Rückschritt und kein Vorteil. Der CDU-Europaabgeordnete Dr. Thomas Ulmer kritisiert den Vorschlag: "Für die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken macht diese Regelung keinen Sinn. Sie verfügen bereits über ein bewährtes System der Institutssicherung, das 100% der Einlagen abdeckt. Mit dem Vorschlag der Kommission müsste eine zusätzliche Einlagensicherung eingeführt werden, die überflüssig ist."
Eine Doppelung der Systeme würde für die Sparkassen und Genossenschaftsbanken eine zweifache Zahlungspflicht bringen. Zusätzlich müssten deutsche Banken für andere Institute im EU-Raum haften und diese über Zwangskredite stützen. "Das setzt falsche Anreize hinsichtlich der Risikopolitik und entzieht potenziell Mittel für eigene Stützungsmaßnahmen. Das können wir nicht akzeptieren!" erklärt Ulmer. Mittlerweile wollen sogar Bundestag und Bundesrat gegen den Richtlinienentwurf Einspruch einlegen. Das ist seit dem Lissabonner Vertrag möglich, wurde aber bisher noch nicht in Anspruch genommen. Nationale Parlamente können demnach im Rahmen eines Frühwarnsystems binnen acht Wochen gegen einen Entwurf der EU-Kommission Einspruch einlegen. Ulmer unterstützt die Subsidiaritätsrüge: "Hier wird in unser nationales System eingegriffen, das bereits gut funktioniert. Das darf nicht sein!"
