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Dr. Thomas Ulmer MdEP (EVP/CDU): "Die Rechte von Busreisenden müssen gestärkt werden!"

Europäisches Parlament stimmt für den Schutz von Fahrgästen / Kleine und mittelständische Unternehmen dürfen keinen Schaden nehmen

Brüssel. "Das Europäische Parlament hat sich klar für mehr Rechte von Busreisenden ausgesprochen. Es ist nicht einzusehen, dass jeder Flugpassagier Anrecht auf Entschädigung zum Beispiel bei Verlust seines Gepäcks hat, der Busreisende aber nicht gleichwertig behandelt wird", erklärt Dr. Thomas Ulmer, Mitglied im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments.

Aktuell stimmte das Parlament für eine Stärkung der Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr. Fahrgäste können nun bei großen Verspätungen oder Annullierungen mit Entschädigungszahlungen rechnen. Des Weiteren sorgten die Europaabgeordneten dafür, dass in Zukunft behinderte Menschen nicht mehr vom Beförderer aufgrund von Sicherheitsanforderungen abgelehnt werden können. "Wichtig ist nun, dass die Mitgliedstaaten von ihrem Recht Gebrauch machen, die Stadt- und Vorortverkehrsdienste von der Fahrgastrechteverordnung auszunehmen. Denn wenn bei jeder Busverspätung die Gemeinden und Verkehrsverbünde eine Entschädigung zahlen müssten, wäre dies in Kürze das finanzielle Ende des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), betont Ulmer.

"Bei über 80 % der Unternehmen in dieser Branche handelt es sich um kleine und mittelständische Unternehmen. Wir haben daher eine bestmögliche Balance zwischen Passagierrechten und dem Schutz der ohnehin von der Finanzkrise gebeutelten mittelständischen Unternehmen im Blick gehabt", erklärt der Europaabgeordnete.

Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission wären die Unternehmen bei Tod oder Verletzung eines Fahrgastes zu unbeschränkter Haftung verpflichtet und Fahrgäste hätten Anspruch auf Vorauszahlungen. "Das konnten wir verhindern. Die Zahlungen müssen nun nicht automatisch geleistet werden, sondern nur wenn der Unfall vom Beförderer zu verantworten ist", so Ulmer abschließend.

Die Anpassung der Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr sowie der See- und Binnenschifffahrt ist Teil eines Pakets, das von der Kommission im Dezember 2008 vorgelegt wurde. Damit soll an die Rechte, die Flug- und Bahnreisende bereits genießen, angeknüpft werden.

 

© Dr. Thomas Ulmer 2025