Vorratsdatenspeicherung illegal - Ulmer begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Brüssel. Mit Genugtuung reagiert der Europaabgeordnete Dr. Thomas Ulmer (CDU) aus Nordbaden auf das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Vorratsdatenspeicherung. "Deutschland ist seiner Pflicht zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht nachgekommen. Dass die Karlsruher Richter diese Umsetzung nun für grundgesetzwidrig eingestuft haben, bestätigt nur meine Befürchtungen, die ich schon bei der Abstimmung 2005 im Europäischen Parlament hatte", sagte Ulmer.
"Ich habe damals nur schweren Herzens zugestimmt und dies auch in einer Stimmerklärung mehr als deutlich gemacht. Daher verwundert es nicht, dass die neue EU-Kommissarin Viviane Reding schon am Wochenende, vor dem drohenden Urteil aus Karlsruhe angekündigt hat, diese Richtlinie auf den Prüfstand zu stellen. Ich hoffe auf eine baldige Revision dieser Richtlinie, die hoffentlich unter dem neuen Lissabonvertrag mit mehr Mitspracherecht des Parlaments abgeändert werden kann und den nationalen Parlamenten weniger Spielraum gibt. Dieser Richterspruch ist ein Meilenstein in der Sicherung der Grundrechte der Bürger Deutschlands und wird der Bundesregierung hoffentlich Anreiz sein, ein Gesetz zu schaffen, das die Bürgerrechte nicht mit Füssen tritt", so der Abgeordnete aus Mosbach in einer Stellungnahme.
Deutschland stehe weiterhin in der Pflicht, die EU-Richtlinie umzusetzen, allerdings mit anderem Inhalt.
